Jagdschein Eintragung

    Jagdbezirk in Jagdschein Eintragung beantragen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in Ihren Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen müssen Sie die Eintragungen korrigieren lassen.

    Beschreibung

    Haben sich nach Erteilung Ihres Jagdschein Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese von der zuständigen Stelle in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

    Online-Dienst

    XJagd

    ID: S100002_S1000020040000000273

    Beschreibung

    Alle Dienstleistungen im Kontext XJagd (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Online erledigen

    • XJagd
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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein
    • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

    Voraussetzungen

    • Sie haben bereits einenJagdschein
    • Ihre Jagdausübungsfläche hat sich geändert

    Rechtsgrundlage(n)

    § 11 Absatz 7 Bundesjagdgesetz(BJagdG)
    www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__11.html
    Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
    www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
      • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Wochen

    Kosten

    Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Jagderlaubnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en