Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der PhysiotherapieOnline erledigen

    Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie beantragen

    Wenn Sie die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht sind, vorbehalten.
    Die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie werden erfolgt in Hamburg nur nach einer mündlich-praktischen Überprüfung. Eine Erteilung nach Aktenlage ist in Hamburg nicht möglich.

    Online-Dienst

    Prüfungsanmeldung

    ID: S100002_S1000020040000000042

    Beschreibung

    Prüfungsanmeldung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie,
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
    • einen tabellarischen Lebenslauf,
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist) oder Nachweis Arbeits- bzw. Mietvertrag,,
    • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
    • ggf. eine von Ihnen abgegebene Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Selbstauskunft),
    • einen Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut,
    • ein Attest eines niedergelassenen Arztes (Vordruck erhalten Sie von uns).

    In Hamburg ist keine Überprüfung nach Aktenlage möglich

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • Mindestens 25 Jahre alt sein,
    • Zuständigkeit der Sozialbehörde  (Wohnsitz in Hamburg oder ein Arbeitsplatz nachgewiesen werden, für den die Heilpraktikererlaubnis benötigt wird. Der Nachweis erfolgt durch einen Arbeitsvertrag über ein verbindliches Anstellungsverhältnis mit einer geregelten Arbeitszeit von mindestens 19 Wochenstunden. Ersatzweise kann ein verbindlicher Mietvertrag über Gewerberäume anerkannt werden, die für eine Heilpraktikerpraxis geeignet sind. Der geregelte Mietumfang muss mindestens 19 Wochenstunden betragen. Handelt es sich um ein Untermietverhältnis, muss die Zustimmung des Eigentümers vorgelegt werden. Assistenz- und Hospitationsverträge sowie Mietverträge für Wohnraum werden nicht anerkannt.
    • im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut sein
    • Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können,
    • Eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)  https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/HeilprG.pdf
    § 1 Abs. 1 Nr. 2 Masseur- und Physiotherapeutengesetz  https://www.gesetze-im-internet.de/mphg/__1.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Antragstellung erfolgt digital.
    • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und teilt Ihnen den mündlich-praktischen Überprüfungstermin mit,
    • Bei erfolgreicher Überprüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Heilpraktiker (Sozialbehörde) am 17.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Physiotherapie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en