Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    Wenn Sie während einer Baumaßnahme Baustelleneinrichtungen auf öffentliche Flächen stellen wollen, müssen Sie vorab eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen.

    Beispiele für eine Sondernutzung sind:
    • Baugerüst auf öffentlicher Fläche
    • Baustelleneinrichtungen auf öffentlicher Fläche
    • Container auf öffentlicher Fläche
    • Kranaufstellung auf öffentlicher Fläche
    • Materiallagerung auf öffentlicher Fläche
    • Schuttlagerung auf öffentlicher Fläche
    • Mobil-Toiletten auf öffentlicher Fläche

    Online-Dienste

    BauWeiser

    ID: S100002_S1000020040000000103

    Beschreibung

    BauWeiser unterstützt Sie bei der Planung und Ausführung Ihrer Tiefbaumaßnahme durch die Verknüpfung verschiedener Fachverfahren, Datenquellen und Informationen.

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    • BauWeiser
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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen

    ID: S100002_S1000020040000000122

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.

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    • Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen
      Öffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Manuelle Formulareingabe
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Hamburg-Mitte

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Allgemeine Verwaltung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Allgemeine Verwaltung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Allgemeine Verwaltung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Allgemeine Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 6

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Mo 8-15, Di 8-12, Do 8-16, Fr 8-12 Uhr, Foyer Technisches Rathaus

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Antrag kann per Fax und E-Mail gestellt werden.

    Für langfristige Sondernutzungen wählen Sie die 428 04-6102 oder -6056; für kurzfristige Sondernutzungen die u. g. Nummern.

    Antragsfristen:
    Aufgrund akuter personeller Engpässe kann eine zeitnahe Bearbeitung des Anliegens leider nicht gewährleistet werden.
    Für eine möglichst fristgerechte Bearbeitung sind Sondernutzungsanträge grundsätzlich mindestens 10 Werktage vor Beginn der Nutzung zu stellen.
    Von telefonischen Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.

    Kurzfristige Anträge
    Sollten Sie eine Erlaubnis kurzfristig benötigen, bitten wir Sie während unserer Öffnungszeiten in das Foyer des Zentrums für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Kundenfoyer/WBZ31- (Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Kundenfoyer/WBZ31-)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Kundenfoyer/WBZ31-

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Kundenfoyer/WBZ31-

    Adresse

    Hausanschrift

    Wentorfer Straße 38a

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Den Kundenservice in Bergedorf erreichen Sie telefonisch unter (040) 42891- 4000 am Mo. Di. Do. von 8 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr und Fr. 08.00-12.00 Uhr oder per Mail: Kundenservice-WBZ@bergedorf.hamburg.de .

    Ihre Anliegen erledigen Sie bitte weiterhin online, per Mail oder Post unter den angegeben Kontaktdaten.

    Sollten Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Verwaltungspool (Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Verwaltungspool)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Verwaltungspool

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Verwaltungspool

    Adresse

    Hausanschrift

    Jessenstraße 1-3

    22767 Hamburg

    Technisches Rathaus

    S1/S3 Königstraße, Busse 16/112/115 Große Bergstraße oder Goethestraße

    Öffnungszeiten

    Mo 8-14, Do 8-16 Uhr. Bauberatung und Akteneinsicht nach vorheriger Terminvergabe (vor Ort oder digital). Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Service und Fachbereiche - Sondernutzungen (Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Service und Fachbereiche - Sondernutzungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Service und Fachbereiche - Sondernutzungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Service und Fachbereiche - Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 2

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Di, Do 9-16 Uhr nur mit Termin, Mo, Mi und Fr geschlossen

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Abschnitt Gewerbeanzeigen, Sondernutzungen (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Abschnitt Gewerbeanzeigen, Sondernutzungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Abschnitt Gewerbeanzeigen, Sondernutzungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Abschnitt Gewerbeanzeigen, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Ihr Anliegen erledigen Sie bitte per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie im Ausnahmefall eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen (Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgarten 9

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo, Di 8-12, Do 8 - 16 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Bereich Hafencity ist nur unter der Telefonnummer 42854-2778 zu erreichen.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

    Internet

    Weitere Informationen


    Der Bereich Hafencity ist nur unter der Telefonnummer 42854-2778 zu erreichen.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (Sie können die unter "Links" aufgeführte Vorlage nutzen.)
    • Unterlagen, die die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße) 
    Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorliegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend informiert.

    Voraussetzungen

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
    • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
    • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen ein.
    • Ihr Antrag wird geprüft. Sollten Unterlagen oder Informationen fehlen, werden diese bei Ihnen nachgefordert.
    • Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühren

    Fristen

    Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis stets befristet. Die Erlaubnis wird Ihnen mit einem Widerrufsvorbehalt erteilt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en