Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beispiele für eine Sondernutzung sind:
- Aufstellen von Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen zur Bewirtung einer Außengastronomie
- Warenauslagen auf öffentlichen Flächen
- Durchführen von Veranstaltungen
- Aufstellen von Informationsständen und Info-Bussen
Online-Dienst
Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragenÖffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Manuelle Formulareingabe
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Allgemeine Verwaltung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Allgemeine Verwaltung)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Allgemeine Verwaltung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-15, Di 8-12, Do 8-16, Fr 8-12 Uhr, Foyer Technisches Rathaus
Kontaktperson
Verwaltung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32- (Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32-)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt -Verwaltung/WBZ32-
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ihre Anliegen erledigen Sie bitte weiterhin online, per Mail oder Post unter den angegeben Kontaktdaten.
Sollten Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Kontaktperson
BA Bergedorf-WBZ32
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 91-4301
Fax: +49 40 427 906-320
E-Mail: WBZ@bergedorf.hamburg.de
Internet
Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Verwaltungspool (Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Verwaltungspool)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Verwaltungspool
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-14, Do 8-16 Uhr. Bauberatung und Akteneinsicht nach vorheriger Terminvergabe (vor Ort oder digital). Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Service und Fachbereiche - Sondernutzungen (Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Service und Fachbereiche - Sondernutzungen)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Service und Fachbereiche - Sondernutzungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di, Do 9-16 Uhr nur mit Termin, Mo, Mi und Fr geschlossen
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ihr Anliegen erledigen Sie bitte per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie im Ausnahmefall eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Kontaktperson
E - WBZ 33 2433
Zuständig für
- Straßennamen: t - z
- Straßennamen: t - z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2433
Fax: +49 40 427 90-3073
E - WBZ 33 2236
Zuständig für
- Straßennamen: p - s
- Straßennamen: p - s
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2236
Fax: +49 40 427 90-3073
E - WBZ 33 2235
Zuständig für
- Straßennamen: m - o
- Straßennamen: m - o
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2235
Fax: +49 40 427 90-3073
E - WBZ 33 2433 2
Zuständig für
- Straßennamen: i - l
- Straßennamen: i - l
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2433
Fax: +49 40 427 90-3073
E - WBZ 33 2491
Zuständig für
- Straßennamen: g - h
- Straßennamen: g - h
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2491
Fax: +49 40 427 90-3073
E - WBZ 33 2481
Zuständig für
- Straßennamen: d - f
- Straßennamen: d - f
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2481
Fax: +49 40 427 90-3073
E - WBZ 33 2494
Zuständig für
- Straßennamen: a - c
- Straßennamen: a - c
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2494
Fax: +49 40 427 90-3073
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen (Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Servicezentrum - Sondernutzung und Gewerbemeldungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di 8-12, Do 8 - 16 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Management des öffentlichen Raumes-MR123 - Bauen, Sommerterrassen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Management des öffentlichen Raumes Mitte
Management des öffentlichen Raumes Mitte
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Unterlagen, die die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
Voraussetzungen
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
- Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.
Rechtsgrundlage(n)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV5P19
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen ein.
- Ihr Antrag wird geprüft. Sollten Unterlagen oder Informationen fehlen, werden diese bei Ihnen nachgefordert.
- Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühren
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis stets befristet. Die Erlaubnis wird Ihnen mit einem Widerrufsvorbehalt erteilt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.12.2023
Stichwörter
Sommerterrassen