Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Verlängerung

    Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

    Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

    Beschreibung

    Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

    Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

    • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
    • Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
    • Apotheken

    Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

    • Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
    • Geburtshilfeeinrichtungen
    • Physiotherapieeinrichtungen

    Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

    Online-Dienst

    Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

    ID: S100002_S1000020040000000269

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster (Bezirksregierung Münster)

    Aktuelles

    Bezirksregierung Münster

    Beschreibung

    Bezirksregierung Münster

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-15 Uhr.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • Scan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
    • IK (Institutionskennzeichen)Nummer
    • Nummer der alten SMCB
    • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Berechtigung zur Leistungserbringung.
    • Sie dürfen die Institution nach außen vertreten.
    • Die betriebsangehörige Person besitzt einen eHBA.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V) 
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__340.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online verlängern:

    • Sie rufen das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen den Online-Antrag aus
    • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
    • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
    • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.
    • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

    Fristen

    Geltungsdauer 5 Jahre
     

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen
     

    Kosten

    40,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HaSI Landesredaktion am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Pflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en