Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen
Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Beschreibung
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
- Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
- Apotheken
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:
- Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
- Geburtshilfeeinrichtungen
- Physiotherapieeinrichtungen
Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.
Online-Dienst
Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster (Bezirksregierung Münster)
Aktuelles
Bezirksregierung Münster
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-15 Uhr.
Kontaktperson
Bezirksregierung Münster
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Scan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
- IK (Institutionskennzeichen)Nummer
- Nummer der alten SMCB
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Berechtigung zur Leistungserbringung.
- Sie dürfen die Institution nach außen vertreten.
- Die betriebsangehörige Person besitzt einen eHBA.
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__340.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online verlängern:
- Sie rufen das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen den Online-Antrag aus
- Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
- Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.
- Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 19.12.2023
Stichwörter
Pflege