Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen
Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Beschreibung
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für
- Arztpraxen
- Pflege, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
- Apotheken
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:
- Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
- Geburtshilfeeinrichtungen
- Physiotherapieeinrichtungen
Online-Dienst
Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster (Bezirksregierung Münster)
Aktuelles
Bezirksregierung Münster
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-15 Uhr.
erforderliche Unterlagen
- Scan oder Foto des Nachweises über Ihre Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
- IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Berechtigung zur Leistungserbringung.
- Sie als Antragsteller oder Antragstellerin dürfen die betreffende Institution nach außen vertreten.
- Die betriebsangehörige Person beseitzt einen Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__340.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie rufen das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
- Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer können Sie eine Elektronische Institutionenkarte (SMCB) bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 19.12.2023
Stichwörter
Pflege