Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen
Wenn Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Beschreibung
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für verschiedene Berufsgruppen. Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:
- Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
- Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Hebammen
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
Online-Dienst
Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster (Bezirksregierung Münster)
Aktuelles
Bezirksregierung Münster
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-15 Uhr.
erforderliche Unterlagen
- Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
- gegebenenfalls: Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)
Voraussetzungen
- Sie sind als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf tätig.
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__340.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie rufen das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen den Online-Antrag aus
- Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
- Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 19.12.2023
Stichwörter
Hebammen