Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung

    Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen

    Wenn Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

    Beschreibung

    Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

    Es gibt verschiedene elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für verschiedene Berufsgruppen. Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

    • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
    • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger 
    • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
    • Hebammen
    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
    • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter

    Online-Dienst

    Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen

    ID: S100002_S1000020040000000267

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster (Bezirksregierung Münster)

    Aktuelles

    Bezirksregierung Münster

    Beschreibung

    Bezirksregierung Münster

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-15 Uhr.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
    • gegebenenfalls: Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)

    Voraussetzungen

    • Sie sind als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf tätig.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V) 
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__340.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie rufen das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen den Online-Antrag aus
    • Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
    • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
    • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre
     

    Bearbeitungsdauer

    2 - 8 Wochen
     

    Kosten

    40,00 EUR
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Hebammen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en