Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für berufstätige schwerbehinderte Personen beantragen

    Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.

    Beschreibung


    Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

    Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmende, Selbstständige und Beamte:
       - für technische Arbeitshilfen
       - zum Erreichen des Arbeitsplatzes
       - zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz
       - zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
       - zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
       - in besonderen Lebenslagen
       - Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz
     

    Online-Dienst

    Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben für berufstätige und selbstständige schwerbehinderte Personen

    ID: S100002_S1000020040000000325

    Beschreibung

    Im Rahmen der „Begleitenden Hilfe“ im Arbeitsleben können durch das Integrationsamt finanzielle Leistungen aus der Ausgleichsabgabe an berufstätige und selbstständige schwerbehinderte Personen gewährt werden, um die Beschäftigung, die soziale Stellung und einen qualifikationsgerechten Einsatz zu gewährleisten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Öffnungszeiten

    Mo/Do 9-12 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

       - Vorliegender Antrag
       - Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
       - Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes über die anerkannte Behinderung
       - Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
       - ggf. Kostenvoranschläge
       - ggf. Tragfähigkeitsbescheinigung bei Selbstständigkeit

    Voraussetzungen

    - Sie haben eine Schwerbehinderung und sind arbeitnehmend, verbeamtet oder selbstständig und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden.
    Dabei gelten als Arbeitsplätze Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden tätig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nach Erhalt des Bescheids haben Sie die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.

    Verfahrensablauf


    Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch erfolgt folgendermaßen:
     - Sie beschreiben das Anliegen.
     - Sie senden die Daten nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde.
     - Das Integrationsamt prüft den Antrag.
     - Für eine Beratung oder weitere Informationen nimmt das örtlich zuständige Integrationsamt Kontakt mit dem/der Antragstellenden auf.
     - Für weitere Anliegen können sich weitere Beteiligte wie der Psychosoziale Fachdienst oder der technische Beratungsdienst bei dem/der Antragstellenden melden.
     - Zur genauen Leistungsklärung führen die weiteren Beteiligten eventuell eine Begehung durch.
     - Das Integrationsamt übersendet den Bescheid nach erfolgter Bedarfsermittlung postalisch an den/die Antragstellende/n. 

    Fristen

    Es sind keine Fristen einzuhalten. Der Antrag ist rechtzeitig (nach Möglichkeit drei Monate) vor der Durchführung der geplanten Maßnahme einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Dies ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Fälle unterscheidet sich auch die jeweilige Bearbeitungsdauer:
    Dauer: 1 bis 3 Monate

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Integrationsamt am 24.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gebärdensprache

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en