Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für berufstätige schwerbehinderte Personen beantragen

    Als schwerbehinderter Mensch können Sie Unterstützung in Form von begleitender Hilfe im Arbeitsleben erhalten.

    Beschreibung

    Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert Ihnen als schwerbehinderter Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Unterstützung soll dahingehend wirken, dass Sie als schwerbehinderter Mensch gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, und Sie dort Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können. Sie können begleitende Hilfe erhalten, wenn Sie arbeitsnehmend, selbstständig oder verbeamtet sind.

    Begleitende Hilfen können Ihnen gewährt werden

    • als technische Arbeitshilfen.
    • zum Erreichen des Arbeitsplatzes.
    • zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz.
    • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung.
    • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten.
    • in besonderen Lebenslagen.
    • als Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz.

    Online-Dienst

    Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben für berufstätige und selbstständige schwerbehinderte Personen

    ID: S100002_S1000020040000000325

    Beschreibung

    Im Rahmen der „Begleitenden Hilfe“ im Arbeitsleben können durch das Integrationsamt finanzielle Leistungen aus der Ausgleichsabgabe an berufstätige und selbstständige schwerbehinderte Personen gewährt werden, um die Beschäftigung, die soziale Stellung und einen qualifikationsgerechten Einsatz zu gewährleisten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Öffnungszeiten

    Mo/Do 9-12 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
    • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes über die anerkannte Behinderung
    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Gleichstellungsbescheid
    • Gegebenenfalls Kostenvoranschläge
    • GegebenenfallsTragfähigkeitsbescheinigung bei Selbstständigkeit

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Schwerbehinderung.
    • Sie sind arbeitsnehmend, verbeamtet oder selbstständig.
      • Als Arbeitsplätze gelten auch Stellen, auf denen Sie befristet oder in Teilzeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden tätig sind.
    • Sie benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber Menschen ohne Behinderung zu überwinden.

    Rechtsgrundlage(n)

     § 185 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 3 Nummer 1 und Nummer 3-6, Absatz 4 und 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
    §§ 17 Absatz 1, 1a und 1b, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 27a, 28, 28a und 29 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__17.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie beschreiben Ihr Anliegen und senden Ihren Antrag nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige stelle prüft Ihren Antrag. Für eine Beratung oder weitere Informationen nimmt die zuständige Stelle Kontakt mit Ihnen auf.
    • Gegebenenfalls werden weitere Stellen beteilig.
    • Zur genauen Leistungsklärung führen alle Beteiligten eventuell eine Begehung Ihres Arbeitsplatzes durch.
    • Die zuständige Stelle entscheidet nach erfolgter Bedarfsermittlung über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung in einem schriftlichen Bescheid mit. 

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten. Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag jedoch nach Möglichkeit 3 Monate vor der Durchführung der geplanten Maßnahme einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    circa 1 - 3 Monate
    In Einzelfällen kann die Bearbeitung auch länger dauern. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Fälle unterscheidet sich die jeweilige Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Integrationsamt am 24.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gebärdensprache

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en