Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

    Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

    Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Stelle eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?
    Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
    Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden.
    Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.
    Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden.
    Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.
    Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Online-Dienst

    ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)

    ID: S100002_S1000020040000000240

    Beschreibung

    Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher oder elektronischer Antrag
    • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen
    • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, über die Sie von der zuständigen Stelle informiert werden

    Voraussetzungen

    Die Änderungsgenehmigung wird Ihnen erteilt, wenn Sie die folgende Bedingungen erfüllen:
    1. Sie stellen sicher, dass die Pflichten gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz und Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllt werden.
    2. Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Arbeitsschutzbelange stehen der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegen.
    Im Falle des Repowering von Windenergieanlagen darf die Genehmigung nicht versagt werden, auch wenn nach der Modernisierung nicht alle Immissionsrichtwerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten werden, unter der Bedingung, dass:
    1. Der Immissionsbeitrag der modernisierten Windenergieanlage niedriger ist als der Immissionsbeitrag der durch sie ersetzten Anlagen.
    2. Die Windenergieanlage dem Stand der Technik entspricht.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 16 b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__16b.html

    4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/index.html#BJNR097310013BJNE000102116

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der zuständigen Stelle den Antrag auf Änderungsgenehmigung für die Repowering-Maßnahme. Den Antrag können Sie elektronisch oder schriftlich einreichen.
    Dem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei, die zur Beurteilung des Sachverhalts notwendig sind.
    Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Stelle, ob die vorgeschlagenen Änderungen die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Nach abschließender Beurteilung durch die zuständige Stelle erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheids.

    Fristen

    Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie die geplanten Änderungen durchführen dürfen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist verfahrensabhängig und beträgt 3 Monate ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und 6-7 Monate mit Beteiligung der Öffentlichkeit.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie wird anhand der Hamburger Umweltgebührenordnung ermittelt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en