Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Stelle eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?
Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden.
Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.
Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden.
Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.
Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden.
Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.
Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden.
Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.
Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Online-Dienst
ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)
Beschreibung
Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Online erledigen
- ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher oder elektronischer Antrag
- Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, über die Sie von der zuständigen Stelle informiert werden
Voraussetzungen
Die Änderungsgenehmigung wird Ihnen erteilt, wenn Sie die folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie stellen sicher, dass die Pflichten gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz und Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllt werden.
- Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Arbeitsschutzbelange stehen der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegen.
- Der Immissionsbeitrag der modernisierten Windenergieanlage niedriger ist als der Immissionsbeitrag der durch sie ersetzten Anlagen.
- Die Windenergieanlage dem Stand der Technik entspricht.
Rechtsgrundlage(n)
§ 16 b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__16b.html
4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/index.html#BJNR097310013BJNE000102116
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__16b.html
4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/index.html#BJNR097310013BJNE000102116
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle den Antrag auf Änderungsgenehmigung für die Repowering-Maßnahme. Den Antrag können Sie elektronisch oder schriftlich einreichen.
Dem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei, die zur Beurteilung des Sachverhalts notwendig sind.
Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Stelle, ob die vorgeschlagenen Änderungen die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Nach abschließender Beurteilung durch die zuständige Stelle erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheids.
Dem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei, die zur Beurteilung des Sachverhalts notwendig sind.
Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Stelle, ob die vorgeschlagenen Änderungen die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Nach abschließender Beurteilung durch die zuständige Stelle erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheids.
Fristen
Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie die geplanten Änderungen durchführen dürfen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist verfahrensabhängig und beträgt 3 Monate ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und 6-7 Monate mit Beteiligung der Öffentlichkeit.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie wird anhand der Hamburger Umweltgebührenordnung ermittelt.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 18.12.2023
Stichwörter
Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungen