Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung

    Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wichtige Änderungen vornehmen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung

    Beschreibung

    Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage betreiben und planen, störfallrelevante Änderungen an dieser Anlage vorzunehmen, benötigen Sie eine Genehmigung.
     
    Änderungen mit potenziellen Auswirkungen auf Störfälle könnten dazu führen, dass die Anlage eine bedeutende Gefahr darstellt oder die geltenden Immissionsschutzanforderungen nicht mehr erfüllt sind.

    Online-Dienst

    ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)

    ID: S100002_S1000020040000000240

    Beschreibung

    Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen und
    • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, über die Sei von der zuständigen Stelle informiert werden.

    Voraussetzungen

    Die Änderungsgenehmigung wird Ihnen erteilt, wenn:
    • sichergestellt ist, dass die sich aus den Voraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Bundesimmissionsschutzverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden und
    • andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.
    Sie benötigen keine Genehmigung, wenn Sie die Einhaltung des angemessenen Sicherheitsabstand bereits durch verbindliche Vorgaben auf der Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme gewährleisten.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 16a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__16a.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den Antrag auf Genehmigung störfallrelevanter Änderungen an Ihrer genehmigungsbedürftigen Anlage schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein. Sie fügen dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    Wenn der Antrag und die Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen bei den geplanten Änderungen erfüllt werden.
    Nach der abschließenden Beurteilung entscheidet die zuständige Stelle über Ihren Antrag. Sie erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Das Verfahren kann nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die zuständige Stelle muss die Öffentlichkeit beteiligen. Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 Monate.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Verfahren kann nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die zuständige Stelle muss die Öffentlichkeit beteiligen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 07.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Bundesimmissionsschutzgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en