Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung
Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wichtige Änderungen vornehmen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung
Beschreibung
Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage betreiben und planen, störfallrelevante Änderungen an dieser Anlage vorzunehmen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Änderungen mit potenziellen Auswirkungen auf Störfälle könnten dazu führen, dass die Anlage eine bedeutende Gefahr darstellt oder die geltenden Immissionsschutzanforderungen nicht mehr erfüllt sind.
Änderungen mit potenziellen Auswirkungen auf Störfälle könnten dazu führen, dass die Anlage eine bedeutende Gefahr darstellt oder die geltenden Immissionsschutzanforderungen nicht mehr erfüllt sind.
Online-Dienst
ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)
Beschreibung
Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Online erledigen
- ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen und
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, über die Sei von der zuständigen Stelle informiert werden.
Voraussetzungen
Die Änderungsgenehmigung wird Ihnen erteilt, wenn:
- sichergestellt ist, dass die sich aus den Voraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Bundesimmissionsschutzverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden und
- andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 16a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__16a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__16a.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Genehmigung störfallrelevanter Änderungen an Ihrer genehmigungsbedürftigen Anlage schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein. Sie fügen dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Wenn der Antrag und die Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen bei den geplanten Änderungen erfüllt werden.
Nach der abschließenden Beurteilung entscheidet die zuständige Stelle über Ihren Antrag. Sie erhalten einen Bescheid.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Wenn der Antrag und die Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen bei den geplanten Änderungen erfüllt werden.
Nach der abschließenden Beurteilung entscheidet die zuständige Stelle über Ihren Antrag. Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Bearbeitungsdauer
Das Verfahren kann nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die zuständige Stelle muss die Öffentlichkeit beteiligen. Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 Monate.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Verfahren kann nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die zuständige Stelle muss die Öffentlichkeit beteiligen.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 07.12.2023
Stichwörter
Bundesimmissionsschutzgesetz