Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Genehmigung

    Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist, eine Errichtung oder eine Änderung vornehmen, die störfallrelevante Auswirkungen hat, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern und die Auswirkungen störfallrelevant sind, benötigen Sie eine Genehmigung.
    Falls bei der Überprüfung Ihrer vorherigen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung die zuständige Behörde feststellt, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.
    Diese Vorhaben können dazu führen, dass die Anlage eine erhebliche Gefahr darstellt oder andere immissionsrechtliche Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet sind.

    Online-Dienst

    ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)

    ID: S100002_S1000020040000000240

    Beschreibung

    Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Funktionskonten / Ressourcen

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen der Anlage
    • Informationen zu weiteren Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    • Von der Anlage gehen keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
    • Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage werden nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt.
    • Sie beseitigen die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle ordnungsgemäß.
    • Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 23b Absatz 1 Satz 1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__23b.html

    Umweltgebührenordnung Hamburg
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHArahmen

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Wenn die zuständige Stelle nach der Überprüfung Ihrer Meldung bezüglich einer störfallrelevanten Errichtung, des Betriebs oder einer störfallrelevanten Änderung feststellt, dass Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf, werden Sie schriftlich darüber informiert.
    • Um die Genehmigung zu beantragen, reichen Sie einen schriftlichen oder elektronischen Antrag ein und fügen die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
    • Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden sie für einen Monat öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt.
    • In dieser Zeit können Personen oder Vereinigungen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, ihre Einwände gegenüber der zuständigen Behörde darlegen.
    • Die zuständige Stelle holt im Rahmen der Genehmigungsprüfung auch Stellungnahmen von anderen betroffenen Behörden ein.
    • Sobald der zuständigen Behörde rechtzeitig eingereichte Einwände und Stellungnahmen vorliegen, entscheidet sie über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie die Anlage errichten, betreiben oder ändern.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 7 Monate.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richten sich nach der Investitionshöhe oder nach dem Verwaltungsaufwand. Sie werden anhand der Umweltgebührenordnung Hamburg berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie benötigen keine Genehmigung, wenn Sie bereits durch verbindliche Vorgaben in der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme einen ausreichenden Sicherheitsabstand sichergestellt haben.

    Sie können die Genehmigung über den Online-Dienst "ELiA" beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 07.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Immissionsschutzrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en