Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Genehmigung
Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist, eine Errichtung oder eine Änderung vornehmen, die störfallrelevante Auswirkungen hat, benötigen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern und die Auswirkungen störfallrelevant sind, benötigen Sie eine Genehmigung.
Falls bei der Überprüfung Ihrer vorherigen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung die zuständige Behörde feststellt, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.
Diese Vorhaben können dazu führen, dass die Anlage eine erhebliche Gefahr darstellt oder andere immissionsrechtliche Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet sind.
Falls bei der Überprüfung Ihrer vorherigen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung die zuständige Behörde feststellt, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.
Diese Vorhaben können dazu führen, dass die Anlage eine erhebliche Gefahr darstellt oder andere immissionsrechtliche Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet sind.
Online-Dienst
ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)
Beschreibung
Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Online erledigen
- ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Funktionskonten / Ressourcen
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen der Anlage
- Informationen zu weiteren Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Von der Anlage gehen keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
- Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage werden nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt.
- Sie beseitigen die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle ordnungsgemäß.
- Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 23b Absatz 1 Satz 1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__23b.html
Umweltgebührenordnung Hamburg
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHArahmen
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__23b.html
Umweltgebührenordnung Hamburg
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHArahmen
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Wenn die zuständige Stelle nach der Überprüfung Ihrer Meldung bezüglich einer störfallrelevanten Errichtung, des Betriebs oder einer störfallrelevanten Änderung feststellt, dass Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf, werden Sie schriftlich darüber informiert.
- Um die Genehmigung zu beantragen, reichen Sie einen schriftlichen oder elektronischen Antrag ein und fügen die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
- Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden sie für einen Monat öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt.
- In dieser Zeit können Personen oder Vereinigungen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, ihre Einwände gegenüber der zuständigen Behörde darlegen.
- Die zuständige Stelle holt im Rahmen der Genehmigungsprüfung auch Stellungnahmen von anderen betroffenen Behörden ein.
- Sobald der zuständigen Behörde rechtzeitig eingereichte Einwände und Stellungnahmen vorliegen, entscheidet sie über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
Fristen
Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie die Anlage errichten, betreiben oder ändern.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 7 Monate.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richten sich nach der Investitionshöhe oder nach dem Verwaltungsaufwand. Sie werden anhand der Umweltgebührenordnung Hamburg berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie benötigen keine Genehmigung, wenn Sie bereits durch verbindliche Vorgaben in der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme einen ausreichenden Sicherheitsabstand sichergestellt haben.
Sie können die Genehmigung über den Online-Dienst "ELiA" beantragen.
Sie können die Genehmigung über den Online-Dienst "ELiA" beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 07.12.2023
Stichwörter
Immissionsschutzrecht