Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Entgegennahme

    Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen

    Wenn Sie Bauarbeiten oder Änderungen, die für einen Störfall bedeutsam sein könnten, an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage planen, müssen Sie dies vorher anzeigen.

    Beschreibung

    Betreiben Sie eine Anlage, die immissionsschutzrechtlich genehmigungsfrei ist und Teil eines Betriebsbereichs oder Bestandteils eines solchen ist? Planen Sie eine wesentliche Änderung an dieser Anlage, die zu einer erheblichen Gefahrenerhöhung oder zur Beeinträchtigung anderer immissionsrechtlicher Voraussetzungen führen könnte?
    Oder beabsichtigen Sie die Errichtung und den Betrieb einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist und störfallrelevant sein kann?
    In diesen Fällen ist es erforderlich, die Immissionsschutzbehörden über diese geplanten Änderungen zu informieren. Dies ermöglicht eine Überprüfung, ob die immissionsrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Vor der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie daher eine Meldung bei der zuständigen Behörde vornehmen.

    Online-Dienst

    ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)

    ID: S100002_S1000020040000000240

    Beschreibung

    Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Funktionskonten / Ressourcen

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Zeichnungen, Pläne, Gutachten, die das geplante Vorhaben beschreiben
    • Erläuterungen und
    • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, über die Sie von der zuständigen Stelle informiert werden

    Voraussetzungen

    Sie müssen die geplante störfallrelevante Errichtung, den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer Anlage der zuständigen Stelle melden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    • Die Anlage ist nicht genehmigungspflichtig, aber Teil eines Betriebsbereichs oder Bestandteil eines Betriebsbereichs.
    • Sie planen eine störfallrelevante Errichtung, Betrieb oder Änderung der Anlage.
    • Sie haben noch keine Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung, Betrieb oder Änderung für diese Anlage beantragt.
    Sie müssen ein störfallrelevantes Genehmigungsverfahren für eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage beantragen, wenn:
    • der angemessene Sicherheitsabstand der Anlage erstmalig unterschritten wird,
    • der angemessene Sicherheitsabstand der Anlage räumlich weiter unterschritten wird oder
    • eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 23a Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__23a.html

    Umweltgebührenordnung Hamburg
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHArahmen

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheids
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie melden die geplante störfallrelevante Errichtung oder Änderung Ihrer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage vor der Inbetriebnahme oder Durchführung des Vorhabens der zuständigen Stelle. Dies können Sie entweder mithilfe des EliA-Online-Dienstes oder schriftlich erledigen. Fügen Sie Ihrer Meldung alle erforderlichen Unterlagen bei.
    Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang Ihrer Meldung und der beigefügten Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. Spätestens zwei Monate nach Erhalt Ihrer vollständigen Unterlagen teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist.
    Wenn die Behörde feststellt, dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, dürfen Sie als Betreiberin oder Betreiber das Vorhaben umsetzen.
    Falls die Behörde zu dem Schluss kommt, dass Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist, müssen Sie die Genehmigung für die störfallrelevante Errichtung oder Änderung beantragen. Es gelten bestimmte Fristen im Genehmigungsverfahren.

    Fristen

    Melden Sie Ihr Vorhaben der zuständigen Stelle mindestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn. Sie dürfen erst mit der Umsetzung starten, nachdem Ihnen die zuständige Stelle mitgeteilt hat, dass kein Genehmigungsantrag für Ihr Vorhaben erforderlich ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Monate. Die Frist beginnt, wenn alle erforderlichen Unterlagen der zuständigen Stelle vollständig vorliegen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie wird anhand der Umweltgebührenordnung Hamburg berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 07.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Bundesimmissionsschutzgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en