Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Entgegennahme
Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
Wenn Sie Bauarbeiten oder Änderungen, die für einen Störfall bedeutsam sein könnten, an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage planen, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Beschreibung
Betreiben Sie eine Anlage, die immissionsschutzrechtlich genehmigungsfrei ist und Teil eines Betriebsbereichs oder Bestandteils eines solchen ist? Planen Sie eine wesentliche Änderung an dieser Anlage, die zu einer erheblichen Gefahrenerhöhung oder zur Beeinträchtigung anderer immissionsrechtlicher Voraussetzungen führen könnte?
Oder beabsichtigen Sie die Errichtung und den Betrieb einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist und störfallrelevant sein kann?
In diesen Fällen ist es erforderlich, die Immissionsschutzbehörden über diese geplanten Änderungen zu informieren. Dies ermöglicht eine Überprüfung, ob die immissionsrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Vor der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie daher eine Meldung bei der zuständigen Behörde vornehmen.
Oder beabsichtigen Sie die Errichtung und den Betrieb einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist und störfallrelevant sein kann?
In diesen Fällen ist es erforderlich, die Immissionsschutzbehörden über diese geplanten Änderungen zu informieren. Dies ermöglicht eine Überprüfung, ob die immissionsrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Vor der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie daher eine Meldung bei der zuständigen Behörde vornehmen.
Online-Dienst
ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)
Beschreibung
Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Online erledigen
- ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Funktionskonten / Ressourcen
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- Zeichnungen, Pläne, Gutachten, die das geplante Vorhaben beschreiben
- Erläuterungen und
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, über die Sie von der zuständigen Stelle informiert werden
Voraussetzungen
Sie müssen die geplante störfallrelevante Errichtung, den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer Anlage der zuständigen Stelle melden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Anlage ist nicht genehmigungspflichtig, aber Teil eines Betriebsbereichs oder Bestandteil eines Betriebsbereichs.
- Sie planen eine störfallrelevante Errichtung, Betrieb oder Änderung der Anlage.
- Sie haben noch keine Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung, Betrieb oder Änderung für diese Anlage beantragt.
- der angemessene Sicherheitsabstand der Anlage erstmalig unterschritten wird,
- der angemessene Sicherheitsabstand der Anlage räumlich weiter unterschritten wird oder
- eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.
Rechtsgrundlage(n)
§ 23a Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__23a.html
Umweltgebührenordnung Hamburg
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHArahmen
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__23a.html
Umweltgebührenordnung Hamburg
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHArahmen
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheids
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie melden die geplante störfallrelevante Errichtung oder Änderung Ihrer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage vor der Inbetriebnahme oder Durchführung des Vorhabens der zuständigen Stelle. Dies können Sie entweder mithilfe des EliA-Online-Dienstes oder schriftlich erledigen. Fügen Sie Ihrer Meldung alle erforderlichen Unterlagen bei.
Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang Ihrer Meldung und der beigefügten Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. Spätestens zwei Monate nach Erhalt Ihrer vollständigen Unterlagen teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist.
Wenn die Behörde feststellt, dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, dürfen Sie als Betreiberin oder Betreiber das Vorhaben umsetzen.
Falls die Behörde zu dem Schluss kommt, dass Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist, müssen Sie die Genehmigung für die störfallrelevante Errichtung oder Änderung beantragen. Es gelten bestimmte Fristen im Genehmigungsverfahren.
Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang Ihrer Meldung und der beigefügten Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. Spätestens zwei Monate nach Erhalt Ihrer vollständigen Unterlagen teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist.
Wenn die Behörde feststellt, dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, dürfen Sie als Betreiberin oder Betreiber das Vorhaben umsetzen.
Falls die Behörde zu dem Schluss kommt, dass Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist, müssen Sie die Genehmigung für die störfallrelevante Errichtung oder Änderung beantragen. Es gelten bestimmte Fristen im Genehmigungsverfahren.
Fristen
Melden Sie Ihr Vorhaben der zuständigen Stelle mindestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn. Sie dürfen erst mit der Umsetzung starten, nachdem Ihnen die zuständige Stelle mitgeteilt hat, dass kein Genehmigungsantrag für Ihr Vorhaben erforderlich ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Monate. Die Frist beginnt, wenn alle erforderlichen Unterlagen der zuständigen Stelle vollständig vorliegen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie wird anhand der Umweltgebührenordnung Hamburg berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 07.12.2023
Stichwörter
Bundesimmissionsschutzgesetz