Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für wesentliche Änderung
Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie bedeutende Veränderungen an einer Anlage planen, für die eine Genehmigung erforderlich ist, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen, an dieser Anlage Änderungen wesentlicher Art vorzunehmen?
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn durch die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können. Wenn diese zudem auch für die Genehmigungsvoraussetzungen genehmigungsbedürftiger Anlagen erheblich sind, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Sie benötigen außerdem eine Genehmigung, wenn durch die Änderung oder die Erweiterung des Betriebs genehmigungsbedürftiger Anlagen die Leistungsgrenzen oder die Anlagegröße des Anhang 1 der 4. BImSchV erreicht werden. Deshalb müssen Sie wesentliche Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen von der zuständigen Stelle überprüfen lassen.
Wenn nach Ihrer Einschätzung die vorgesehene Änderung nicht wesentlich ist, müssen Sie die Änderung gegenüber der zuständigen Stelle anzeigen.
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn durch die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können. Wenn diese zudem auch für die Genehmigungsvoraussetzungen genehmigungsbedürftiger Anlagen erheblich sind, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Sie benötigen außerdem eine Genehmigung, wenn durch die Änderung oder die Erweiterung des Betriebs genehmigungsbedürftiger Anlagen die Leistungsgrenzen oder die Anlagegröße des Anhang 1 der 4. BImSchV erreicht werden. Deshalb müssen Sie wesentliche Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen von der zuständigen Stelle überprüfen lassen.
Wenn nach Ihrer Einschätzung die vorgesehene Änderung nicht wesentlich ist, müssen Sie die Änderung gegenüber der zuständigen Stelle anzeigen.
Online-Dienst
ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)
Beschreibung
Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Online erledigen
- ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Funktionskonten / Ressourcen
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
Reichen Sie mit dem
Voraussetzungen
Sie benötigen keine Genehmigung, wenn:
- durch die Änderung hervorgerufene nachteilige Auswirkungen offensichtlich gering sind und
- die Erfüllung der Anforderungen der Genehmigungsvoraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes für genehmigungsbedürftige Anlagen sichergestellt ist.
Rechtsgrundlage(n)
§ 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__16.html
4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/index.html#BJNR097310013BJNE000102116
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__16.html
4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/index.html#BJNR097310013BJNE000102116
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Fristen
Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie die geplanten Änderungen durchführen können.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag innerhalb von 3 bis 7 Monaten nach vollständigem Eingang aller notwendigen Unterlagen, abhängig davon, ob eine öffentliche Beteiligung erforderlich ist oder nicht.
Kosten
Es fallen Gebühren für Sie an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie ergibt sich aus der Umweltgebührenordnung Hamburg.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 07.12.2023
Stichwörter
Genehmigungsbedüftige Anlagen nach BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)