Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände nach Betriebssicherheitsverordnung Anerkennung

    Anerkennung einer befähigten Person zum Explosions- und Brandschutz beantragen nach Betriebssicherheitsverordnung

    Sie benötigen eine behördliche Anerkennung, wenn Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten durchführen möchten.

    Beschreibung

    Als zur Prüfung befähigte Person führen Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten nach deren Instandsetzung durch. Wenn Sie als zur Prüfung befähigte Person tätig sein möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 30 28 22

    20310 Hamburg

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Stellen Sie einen Antrag mit folgenden Angaben zum Antragsteller:
     
    • Anschrift der Betriebsstätte beziehungsweise der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte, zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
    • Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
    • Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
    • Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
    • Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
    • soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren
    Angaben zur befähigten Person:
    • Vor- und Zuname
    • Geburtstag und -ort
    • Beruf
    • Privatanschrift des Bewerbers
    • Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
    • Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
    • Kopien des Facharbeiterzeugnisses, des Meisterbriefs und des Meisterzeugnisses, der Diplomurkunde und des Diplomzeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
    • Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen beziehungsweise einschlägigen Erfahrungsaustausche
    • Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
    • Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit
    Außerdem benötigen Sie:
    • Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen
    • Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten, zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung

    Voraussetzungen

    • Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
    • Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
    • Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung, des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
    • Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
    • Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wiederspruch innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung der zur Prüfung befähigten Person im Bereich des Ex-Schutzes mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
    • Gegebenenfalls fordert die zuständige weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
    • Begleichen Sie den Gebührenbescheid.
    • Sie dürfen mit den Prüftätigkeiten beginnen.

    Fristen

    Die Anerkennung gilt für 5 Jahre.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Behörde wird sich unverzüglich melden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand (dieser vergrößert sich zum Beispiel bei der Nachforderung von Unterlagen).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweis zur gutachtlichen Äußerung eines Sachverständigen:

    Sie als Antragstellender beauftragen nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit Sie als Antragstellender als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und gegebenenfalls der Probeprüfung darauf abgestimmt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Anlagensicherheit am 10.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Befähigte Person

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en