Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu einer ausländischen Person beantragen
Wenn Sie zu Ihrem/Ihrer ausländischen Ehegatten/in oder Lebenspartner/in nach Deutschland nachziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin bereits aus dem Ausland nach Deutschland verzogen ist, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bei der zuständigen Stelle beantragen.
Online-Dienste
Aufenthaltserlaubnis Hamburg
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Residence Permit Hamburg
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
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Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
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Ost Ausländerangelegenheiten
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Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
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Ost Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)
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Harburg Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Kassenautomat
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)
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Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)
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Wandsbek Ausländerangelegenheiten
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Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)
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Nord Ausländerangelegenheiten
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Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)
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Altona Ausländerangelegenheiten
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Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)
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Mitte Ausländerangelegenheiten
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erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Aufenthaltstitel der Person, zu welcher der Nachzug erfolgen soll
- Bei dem Familiennachzug zum Ehegatten:
- internationale Heiratsurkunde als amtlich beglaubigt Kopie oder
- Heiratsurkunde in Originalsprache als amtlich beglaubigte Kopie oder
- von der Deutschen Auslandsvertretung auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit überprüfte Heiratsurkunde in Originalsprache und in deutscher Übersetzung
- Bei Familiennachzug zum Lebenspartner beziehungsweise zur Lebenspartnerin: Partnerschaftsurkunde
- Gegebenenfalls Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1 Zertifikat)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung
- Nachweis über die Wohnverhältnisse (zum Beispiel Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angaben zu Quadratmeterzahl des Wohnraums )
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein gültiges Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Die ausländische Person in Deutschland, zu der Sie zuziehen möchten, besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum DaueraufenthaltEU, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler ICT-Karte.
- Sie und Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie können einfache Sprachkenntnisse nachweisen, soweit erforderlich.
- Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin verfügt über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und finanzielle Mittel, um für sie als Familie zu sorgen.
- Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin hat eine Wohnung in Deutschland (gemietet oder Wohneigentum), die ausreichend Platz für sie als Familie bietet.
Rechtsgrundlage(n)
§ 29 Aufenthaltsgesetz
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__29.html
§ 30 Aufenthaltsgesetz
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Stelle.
- Sie erscheinen zu dem Termin und reichen Ihren Antrag samt der notwendigen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, beauftragt die zuständige Stelle eine externe Stelle mit der Herstellung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte).
- Sie werden informiert wenn Ihre eAT-Karte abholbereit ist. Sie müssen die eAT-Karte persönlich abholen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
100,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 17.04.2024
Stichwörter
Familiennachzug