• Barmbek-Süd (Landkreis Barmbek-Süd, Hamburg)
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für sonstigen Familiennachzug zu einem Deutschen

Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem/einer Deutschen beantragen

Wenn Sie zum Kreis der sonstigen Familienangehörigen einer deutschen Person gehören und Ihr Aufenthalt in Deutschland zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Beschreibung

Sie können als sonstiger Familienangehöriger beziehungsweise sonstige Familienangehörige einer deutschen Person eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen, wenn dies zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte notwendig ist.

Zu den Familienangehörigen, die eine Aufenthaltserlaubnis zum „sonstigen Familiennachzug“ erhalten können, gehören Sie als drittstaatsangehöriges Familienmitglied, das nicht
  • Ehegatte beziehungsweise Ehegattin,
  • eingetragener Lebenspartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerin oder
  • minderjähriges Kind
ist. "Sonstiges Familienangehörige" sind demnach zum Beispiel volljährige ledige Kinder, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Schwägerinnen und Schwager, Pflegekinder sowie Vater eines leiblichen deutschen Kindes, der nicht mit der Mutter verheiratet ist.

Online-Dienste

Aufenthaltserlaubnis Hamburg

ID: S100002_S1000020040000000070

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Residence Permit Hamburg

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zuständige Stelle

Hamburg Service

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

Aktuelles

Ost Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Ost Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Öjendorfer Weg 9

22111 Hamburg

U2/U4/Busse Billstedt

Öffnungszeiten

Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

Aktuelles

Ost Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Ost Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Weidenbaumsweg 21

21029 Hamburg

S2/RE1/Busse Bergedorf

Öffnungszeiten

Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)

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Harburg Ausländerangelegenheiten

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Harburg Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Harburger Rathausforum 3

21073 Hamburg

S3/S5/Busse Harburg Rathaus

Öffnungszeiten

Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

Kassenautomat

Weitere Informationen

Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)

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Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Grindelberg 62-66

20144 Hamburg

U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

Öffnungszeiten

Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)

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Wandsbek Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Wandsbek Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Schloßstraße 60

22041 Hamburg

U1/Busse Wandsbek Markt

Öffnungszeiten

Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung

Weitere Informationen

Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) in Raum 11 nutzen.
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)

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Nord Ausländerangelegenheiten

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Nord Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Flughafenstraße 52

22335 Hamburg

U1 Fuhlsbüttel Nord, Bus 172/292/392 Flughafenstraße

Öffnungszeiten

Am Dienstag den 25.03.2025 ist der Standort HH-Nord A ganztägig aufgrund einer internen Schulung für den kompletten Kundenbetrieb geschlossen.

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)

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Altona Ausländerangelegenheiten

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Altona Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Platz der Republik 1

22765 Hamburg

S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

Öffnungszeiten

Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr oder am Servicepoint während der Sprechzeiten. Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

Weitere Informationen

Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)

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Mitte Ausländerangelegenheiten

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Hausanschrift

Caffamacherreihe 1-3

20355 Hamburg

U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

Öffnungszeiten

Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

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Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Visum, sofern dies für Ihre Einreise erforderlich war
  • Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis
  • Begründung der außergewöhnlichen Härte
  • Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel aus eigenem Vermögen, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, Bankbürgschaft, Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice).
  • Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung)
    • können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt
    • steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der  Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
  • Die Person, der Sie nachziehen, hat die deutsche Staatsangehörigkeit und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
  • Sie gehören zum Personenkreis der sonstigen Familienangehörigen eines oder einer Deutschen. 
  • Es liegt ein besonderer Härtefall vor, zum Beispiel, weil Ihr deutscher Familienangehöriger oder Ihre deutsche Familienangehörige aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit auf Ihre Hilfe angewiesen ist.
    • Bitte beachten Sie: Keinen Härtefall begründen ungünstige Verhältnisse in Ihrem Heimatstaat.
  • Ihr Nachzug dient der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit der deutschen Person (zum Beispiel: Sie leben in einer gemeinsamen Wohnung). 
    • Auch wenn Sie wegen Arbeit oder Ausbildung räumlich getrennt leben sollten oder eine Person in einem Pflegeheim betreut wird, kann der Nachzug genehmigt werden, wenn regelmäßig Kontakt zur deutschen Person besteht, der über einfache Besuche hinausgeht.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthaltes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtsgrundlage(n)

§ 28 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html
§ 36 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__36.html
§ 27 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__27.html
 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Stelle. 
  • Sie erscheinen zu dem Termin und reichen Ihren Antrag samt der notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, beauftragt die zuständige Stelle eine externe Stelle mit der Herstellung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte).
  • Sie werden informiert wenn Ihre eAT-Karte abholbereit ist. Sie müssen die eAT-Karte persönlich abholen.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Wochen

Kosten

100,00 EUR für volljährige Antragstellende
50,00 EUR für minderjährige Antragstellende

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 17.04.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Einreise

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en