Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für sonstigen Familiennachzug zu einem Deutschen

    Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem/einer Deutschen beantragen

    Wenn Sie zum Kreis der sonstigen Familienangehörigen einer deutschen Person gehören und Ihr Aufenthalt in Deutschland zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

    Beschreibung

    Sie können als sonstiger Familienangehöriger beziehungsweise sonstige Familienangehörige einer deutschen Person eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen, wenn dies zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte notwendig ist.

    Zu den Familienangehörigen, die eine Aufenthaltserlaubnis zum „sonstigen Familiennachzug“ erhalten können, gehören Sie als drittstaatsangehöriges Familienmitglied, das nicht
    • Ehegatte beziehungsweise Ehegattin,
    • eingetragener Lebenspartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerin oder
    • minderjähriges Kind
    ist. "Sonstiges Familienangehörige" sind demnach zum Beispiel volljährige ledige Kinder, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Schwägerinnen und Schwager, Pflegekinder sowie Vater eines leiblichen deutschen Kindes, der nicht mit der Mutter verheiratet ist.

    Online-Dienste

    Aufenthaltserlaubnis Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000070

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    zuständige Stelle

    Hamburg Service

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Öjendorfer Weg 9

    22111 Hamburg

    U2/U4/Busse Billstedt

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ost Ausländerangelegenheiten

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    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Weidenbaumsweg 21

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Harburg Ausländerangelegenheiten

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    Harburg Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Kassenautomat

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)

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    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) in Raum 11 nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)

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    Nord Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Nord Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstraße 52

    22335 Hamburg

    U1 Fuhlsbüttel Nord, Bus 172/292/392 Flughafenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Deutsch

    Sprache: de

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    Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Der Standort für Ausländerangelegenheiten Altona bleibt aufgrund einer ganztägigen dienstlichen Veranstaltung am Dienstag, dem 26.11.2024, ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht zu erreichen. 

     

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)

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    Mitte Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Mitte Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Der Standort für Ausländerangelegenheiten Mitte bleibt aufgrund einer ganztägigen dienstlichen Veranstaltung am Dienstag, dem 26.11.2024, ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht zu erreichen. 
     

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
    • Visum, sofern dies für Ihre Einreise erforderlich war
    • Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis
    • Begründung der außergewöhnlichen Härte
    • Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel aus eigenem Vermögen, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, Bankbürgschaft, Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice).
    • Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung)
      • können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt
      • steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils

    Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der  Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
    • Die Person, der Sie nachziehen, hat die deutsche Staatsangehörigkeit und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
    • Sie gehören zum Personenkreis der sonstigen Familienangehörigen eines oder einer Deutschen. 
    • Es liegt ein besonderer Härtefall vor, zum Beispiel, weil Ihr deutscher Familienangehöriger oder Ihre deutsche Familienangehörige aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit auf Ihre Hilfe angewiesen ist.
      • Bitte beachten Sie: Keinen Härtefall begründen ungünstige Verhältnisse in Ihrem Heimatstaat.
    • Ihr Nachzug dient der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit der deutschen Person (zum Beispiel: Sie leben in einer gemeinsamen Wohnung). 
      • Auch wenn Sie wegen Arbeit oder Ausbildung räumlich getrennt leben sollten oder eine Person in einem Pflegeheim betreut wird, kann der Nachzug genehmigt werden, wenn regelmäßig Kontakt zur deutschen Person besteht, der über einfache Besuche hinausgeht.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthaltes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html
    § 36 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__36.html
    § 27 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__27.html
     

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Stelle. 
    • Sie erscheinen zu dem Termin und reichen Ihren Antrag samt der notwendigen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, beauftragt die zuständige Stelle eine externe Stelle mit der Herstellung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte).
    • Sie werden informiert wenn Ihre eAT-Karte abholbereit ist. Sie müssen die eAT-Karte persönlich abholen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    6 - 8 Wochen

    Kosten

    100,00 EUR für volljährige Antragstellende
    50,00 EUR für minderjährige Antragstellende

    Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

    In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Einreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en