Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland Erteilung

    Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen und Munition beantragen

    Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Waffen aus dem Ausland vorübergehend nach Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Falls Sie Bürger oder Bürgerin eines EU-Mitgliedstaats oder der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands sind, genügt es, wenn Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass für die Waffen haben.

    Bürger und Bürgerinnen aus anderen Staaten müssen aussagekräftige amtliche Dokumente ihres Heimatlandes mit deutscher Übersetzung vorlegen. Es ist wichtig, darin den Grund für die vorübergehende Mitnahme der Waffen anzugeben, zum Beispiel eine Einladung zur Jagd, Teilnahme an einem Schießsportwettkampf oder einer Brauchtumsveranstaltung. Falls Sie den Antrag für eine Schießsportmannschaft stellen, können Sie die Namen aller Teilnehmenden beifügen, und die Erlaubnis wird für alle zusammen erteilt.

    Es gibt auch Ausnahmen, bei denen keine Erlaubnis erforderlich ist, wie zum Beispiel für Jäger, Sportschützen oder Brauchtumsschützen aus EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz, Liechtenstein und Island. Diese dürfen eine begrenzte Anzahl von Waffen und Munition mitnehmen, vorausgesetzt, sie sind im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen.

    Bestimmte Regelungen gelten auch für die Mitnahme von Waffen und Munition zwischen Österreich und Bayern für Sportschützen oder Brauchtumsschützen. Es ist keine Erlaubnis erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) sind oder Signalwaffen aus Sicherheitsgründen an Bord von Schiffen führen.

    Für die Mitnahme von Waffen aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat, die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island sind eine Waffenbesitzkarte, der Europäische Feuerwaffenpass, die Zustimmung des Zielstaates und ein sicherer Transport erforderlich. Informieren Sie sich vorab über die Bedingungen des Ziellandes.

    Für die Mitnahme von Waffen in einen Drittstaat benötigen Sie keine deutsche Erlaubnis, sollten jedoch die Bedingungen des Ziellandes genau prüfen.

    Online-Dienst

    e-Waffe

    ID: S100002_S1000020040000000253

    Beschreibung

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    Online erledigen

    • e-Waffe
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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • bei Mitnahme nach Deutschland aus EU-Mitgliedstaat, aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island zusätzlich: Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie)
    • bei Mitnahme nach Deutschland aus einem Drittstaat zusätzlich: amtliche Dokumente mit deutscher Übersetzung zum Nachweis der Bedürfnisse, der Zuverlässigkeit, der persönlichen Eignung, der Sachkunde
    • bei Mitnahme aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat, in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Island zusätzlich Europäischer Feuerwaffenpass (Kopie), Waffenbesitzkarte (WBK) (Kopie), Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist

    Voraussetzungen

    • Sie müssen das Bedürfnis nachweisen, warum Sie Waffen und Munition mitnehmen wollen.
    • Sie müssen volljährig sein.
    • Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein. Das bedeutet, mögliche Verurteilungen müssen länger als 10 Jahre und Mitgliedschaften bei in Deutschland verbotenen Organisation länger als 5 Jahre her sein.
    • Sie müssen persönlich geeignet sein. Das bedeutet, Sie müssen geschäftsfähig sein, Sie dürfen nicht alkoholabhängig oder debil sein.
    • Sie müssen über ausreichend Sachkunde verfügen, mit Waffen und Munition umzugehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 32 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__32.html
    § 30 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
    www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__30.html
    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
    (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
    • Die zuständige Behörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Monaten

    Kosten

    32,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    WBK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en