Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden Entgegennahme

    Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen

    Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie
    • erlaubnispflichtige Waffen,
    • erlaubnispflichtige Munition oder
    • waffenrechtliche Erlaubnisurkunden
      • Waffenbesitzkarte,
      • Munitionserwerbschein,
      • Waffenschein,
      • Kleiner Waffenschein,
      • Schießerlaubnis,
      • Europäischer Feuerwaffenpass,
      • Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
      • sonstige Erlaubnisurkunden (Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen)
    verloren haben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Sie können in einer Anzeige den Verlust mehrerer Waffen, Munition und Erlaubnisurkunden angeben.

    Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden verloren haben.

    Online-Dienst

    e-Waffe

    ID: S100002_S1000020040000000253

    Beschreibung

    Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Online erledigen

    • e-Waffe
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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

    Voraussetzungen

    Sie haben mindestens eine Waffe, Munition oder waffenrechtliche Erlaubnisurkunde verloren.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 37b Absatz 3 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37b.html
    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
    (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie zeigen den Verlust der Waffe, Munition oder waffenrechtlichen Erlaubnisurkunde bei der zuständigen Waffenbehörde an. 
    • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige zu den Akten.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Anzeige.

    Kosten

    Für die Entgegennahme der Anzeige: Keine
    Für die Ausstellung von waffenrechtlichen Ersatzdokumenten fallen je nach Dokumentenart Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

    Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
    • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Feuerwaffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en