• Barmbek-Süd (Landkreis Barmbek-Süd, Hamburg)
Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden Entgegennahme

Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen

Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie
  • erlaubnispflichtige Waffen,
  • erlaubnispflichtige Munition oder
  • waffenrechtliche Erlaubnisurkunden
    • Waffenbesitzkarte,
    • Munitionserwerbschein,
    • Waffenschein,
    • Kleiner Waffenschein,
    • Schießerlaubnis,
    • Europäischer Feuerwaffenpass,
    • Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
    • sonstige Erlaubnisurkunden (Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen)
verloren haben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Sie können in einer Anzeige den Verlust mehrerer Waffen, Munition und Erlaubnisurkunden angeben.

Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden verloren haben.

Online-Dienst

e-Waffe

ID: S100002_S1000020040000000253

Beschreibung

Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

Online erledigen

  • e-Waffe
    Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Ansprechpartner

Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

Aktuelles

Polizei Hamburg

Beschreibung

Polizei Hamburg

Adresse

Hausanschrift

Grüner Deich 1

20097 Hamburg

S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

Öffnungszeiten

Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Voraussetzungen

Sie haben mindestens eine Waffe, Munition oder waffenrechtliche Erlaubnisurkunde verloren.

Rechtsgrundlage(n)

§ 37b Absatz 3 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37b.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den Verlust der Waffe, Munition oder waffenrechtlichen Erlaubnisurkunde bei der zuständigen Waffenbehörde an. 
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige zu den Akten.

Fristen

Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Anzeige.

Kosten

Für die Entgegennahme der Anzeige: Keine
Für die Ausstellung von waffenrechtlichen Ersatzdokumenten fallen je nach Dokumentenart Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Feuerwaffe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en