Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen Anzeige

    Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen

    Wenn Sie Waffen erben, müssen Sie diese gegebenenfalls unbrauchbar machen und dies der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Waffen oder Munition geerbt haben, aber keine Waffenbesitzkarte haben und auch keinen Bedarf für den Besitz nachweisen können, müssen Sie die Waffen unbrauchbar machen, oder mit einem modernen Blockiersystem versehen lassen. Ein anerkannter Waffenhändler beziehungsweise eine anderkennte Waffenhändlerin oder ein anerkannter Büchsenmacher beziehungsweise eine anerkannte Büchsenmacherin muss dies für Sie erledigen und eine Bescheinigung hierüber ausstellen. Sie müssen anschließend bei der zuständigen Behörde melden, dass Ihre Waffen oder Munition unbrauchbar gemacht wurden.

    Online-Dienst

    e-Waffe

    ID: S100002_S1000020040000000253

    Beschreibung

    Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Online erledigen

    • e-Waffe
      Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • schriftlicher Nachweis über den Einbau eines Blockiersystems oder die anderweitige Unschädlichmachung Ihrer Erbwaffen

    Voraussetzungen

    • Sie haben Waffen oder Munition geerbt
    • Sie haben keine Waffenbesitzkarte 
    • Sie können keinen Bedarf für den Besitz der Waffen oder Munition nachweisen
    • Sie haben ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem in Ihre Erbwaffe(n) einbauen, oder diese anderweitig unschädlich machen lassen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Absatz 3 bis 6 Waffengesetz (WaffG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__20.html
    § 37a Absatz 1 Satz 3 Waffengesetz (WaffG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37a.html
    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
    (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
     

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich bei einer Anzeige um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

    Verfahrensablauf

    • Sie lassen Ihre geerbten Waffen oder Munition blockieren oder anderweitig unschädlich machen. 
    • Sie reichen einen Nachweis über den Einbau eines Blockiersystems beziehungsweise das Unschädlichmachen bei der zuständigen Behörde ein
    • Die zuständige Stelle nimmt Ihre Anzeige entgegen und nimmt diese zu den Akten

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gegebenenfalls gibt es für eine oder mehrere Ihrer Erbwaffen kein zeitgemäßes Blockiersystem auf dem Markt. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Verpflichtung zum Blockieren beziehungsweise Unschädlichmachen Ihrer Erbwaffen zu beantragen. 

    Um die Bearbeitung Ihrer Anzeige möglichst reibungslos zu gestalten können Sie die NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) Ihrer Erbwaffe angeben. Die Abkürzung "NWR" steht für Nationales Waffenregister. Die NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) ist eine eindeutige Kennung, die einer Waffe im Rahmen dieses nationalen Waffenregisters zugeordnet wird. 

    Wenn Sie bereits Waffenbesitzer sind, können Sie ergänzend Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person sowie die Erlaubnis-NWR-ID für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID) angeben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Waffenbesitzkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en