Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen Anzeige
Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
Wenn Sie Waffen erben, müssen Sie diese gegebenenfalls unbrauchbar machen und dies der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie Waffen oder Munition geerbt haben, aber keine Waffenbesitzkarte haben und auch keinen Bedarf für den Besitz nachweisen können, müssen Sie die Waffen unbrauchbar machen, oder mit einem modernen Blockiersystem versehen lassen. Ein anerkannter Waffenhändler beziehungsweise eine anderkennte Waffenhändlerin oder ein anerkannter Büchsenmacher beziehungsweise eine anerkannte Büchsenmacherin muss dies für Sie erledigen und eine Bescheinigung hierüber ausstellen. Sie müssen anschließend bei der zuständigen Behörde melden, dass Ihre Waffen oder Munition unbrauchbar gemacht wurden.
Online-Dienst
e-Waffe
Beschreibung
Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.
Online erledigen
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zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)
Aktuelles
Polizei Hamburg
Beschreibung
Polizei Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße
Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr
Weitere Informationen
Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
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Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- schriftlicher Nachweis über den Einbau eines Blockiersystems oder die anderweitige Unschädlichmachung Ihrer Erbwaffen
Voraussetzungen
- Sie haben Waffen oder Munition geerbt
- Sie haben keine Waffenbesitzkarte
- Sie können keinen Bedarf für den Besitz der Waffen oder Munition nachweisen
- Sie haben ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem in Ihre Erbwaffe(n) einbauen, oder diese anderweitig unschädlich machen lassen
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Absatz 3 bis 6 Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__20.html
§ 37a Absatz 1 Satz 3 Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__20.html
§ 37a Absatz 1 Satz 3 Waffengesetz (WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Rechtsbehelf
Es handelt sich bei einer Anzeige um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen
Verfahrensablauf
- Sie lassen Ihre geerbten Waffen oder Munition blockieren oder anderweitig unschädlich machen.
- Sie reichen einen Nachweis über den Einbau eines Blockiersystems beziehungsweise das Unschädlichmachen bei der zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Stelle nimmt Ihre Anzeige entgegen und nimmt diese zu den Akten
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Bis zu mehreren Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gegebenenfalls gibt es für eine oder mehrere Ihrer Erbwaffen kein zeitgemäßes Blockiersystem auf dem Markt. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Verpflichtung zum Blockieren beziehungsweise Unschädlichmachen Ihrer Erbwaffen zu beantragen.
Um die Bearbeitung Ihrer Anzeige möglichst reibungslos zu gestalten können Sie die NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) Ihrer Erbwaffe angeben. Die Abkürzung "NWR" steht für Nationales Waffenregister. Die NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) ist eine eindeutige Kennung, die einer Waffe im Rahmen dieses nationalen Waffenregisters zugeordnet wird.
Wenn Sie bereits Waffenbesitzer sind, können Sie ergänzend Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person sowie die Erlaubnis-NWR-ID für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID) angeben.
Um die Bearbeitung Ihrer Anzeige möglichst reibungslos zu gestalten können Sie die NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) Ihrer Erbwaffe angeben. Die Abkürzung "NWR" steht für Nationales Waffenregister. Die NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) ist eine eindeutige Kennung, die einer Waffe im Rahmen dieses nationalen Waffenregisters zugeordnet wird.
Wenn Sie bereits Waffenbesitzer sind, können Sie ergänzend Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person sowie die Erlaubnis-NWR-ID für Ihre waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID) angeben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde
Stichwörter
Waffenbesitzkarte