Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Erteilung

    Waffenschein beantragen

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Waffe außerhalb
    • Ihrer eigenen Wohnung,
    • Ihrer eigenen Geschäftsräume,
    • Ihres eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eigener Garten) oder
    • einer Schießstätte
    zugriffsbereit bei sich tragen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis (Waffenschein). Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Wenn Sie die Waffe bei sich führen, müssen Sie den Waffenschein bei sich haben und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Online-Dienst

    e-Waffe

    ID: S100002_S1000020040000000253

    Beschreibung

    Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Online erledigen

    • e-Waffe
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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (sofern nicht gleichzeitig mitbeantragt)
    • Nachweis eines Bedürfnisses (zum Beispiel Nachweis der Gefährdung Ihrer Person)
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden)
    • Prüfungszeugnis der besonderen Sachkunde
    • Nachweis zur Aufbewahrung (zum Beispiel Foto vom verschließbaren Behälter)

    Voraussetzungen

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
    • Sie haben einen vernünftigen Grund (Bedürfnis) für das Tragen der Waffe
    • Sie haben keine Vorstrafen (Zuverlässigkeit)
    • Sie sind nicht geschäftsunfähig und haben keine psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen (persönliche Eignung)
    • Sie haben Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften und einen sicheren Umgang mit Waffen und Munition, sowie Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffe und Kenntnisse über das Tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit
    • Sie haben eine Haftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden pauschal in Höhe von 1 Million Euro abdeckt
    • Der Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
    § 10 Absatz 4 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
    § 12 Absatz 3 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
    § 36 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
    § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
    www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
    (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
    • Die zuständige Behörde stellt Ihnen den Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Fristen

    Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens 3 Jahre. Sie können den Waffenschein zweimal um höchstens 3 Jahre verlängern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Monaten

    Kosten

    166,00 EUR - 330,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausnahmen gelten für den nicht schuss- und nicht zugriffsbereiten Transport von Waffen auf dem Weg zur Jagd oder zur Schießsportstätte und zurück.

    Bei einem Umzug ist keine Umschreibung des Waffenscheins nötig.

    Wollen Sie lediglich Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in der Öffentlichkeit führen, benötigen Sie hierfür nur den kleinen Waffenschein, dessen Erteilung an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft ist.

    Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
    • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Feuerwaffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en