Anzeige des Erwerbs einer Waffe EntgegennahmeOnline erledigen

    Erwerb einer Waffe anzeigen

    Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Online-Dienst

    e-Waffe

    ID: S100002_S1000020040000000253

    Beschreibung

    Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Online erledigen

    • e-Waffe
      Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
    • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)

    Voraussetzungen

    • Berechtigung des Empfängers beziehungsweise der Empfängerin zum Erwerb der Waffe
    • Berechtigung des Überlassenden beziehungsweise der Überlassenden zur Veräußerung der Waffe

    Rechtsgrundlage(n)

    § 37a Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37a.html
    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
    (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
    • Ihre Anzeige wird zu den Akten genommen.

    Fristen

    Innerhalb von zwei Wochen

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um das Ausfüllen der Anzeige zu erleichtern, können Sie die Identifikationsnummern des Nationalen Waffenregisters (NWR-ID) verwenden:
    • Verwenden Sie Ihre Personal-NWR-ID (zum Beispiel P- oder F-NWR-ID) für persönliche Angaben.
    • Nutzen Sie die Erlaubnis-NWR-ID (E-NWR-ID) für Informationen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen.
    • Die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (z.B. W- oder T-NWR-ID) ist relevant für Angaben zu Waffen oder Waffenteilen.
    Die entsprechenden NWR-IDs erhalten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Waffe kaufen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en