Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige

    Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen

    Wenn Sie Waffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie als sachverständige Person zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die rote Waffenbesitzkarte kann von Ihnen als waffensachverständige Person beantragt werden, um Schusswaffen oder Munition zu erwerben oder zu besitzen. Sie sind eine waffensachverständige Person, wenn Sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck benötigen.

    Online-Dienst

    e-Waffe

    ID: S100002_S1000020040000000253

    Beschreibung

    Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Online erledigen

    • e-Waffe
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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Nachweis der Tätigkeit als waffen- oder munitionssachverständige Person
    • Sachkundenachweis
    • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
    • gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern Sie noch nicht 25 Jahre alt sind)

    Voraussetzungen

    • Sie sind mindestens 25 Jahre alt 
    • Sie sind Waffen- oder Munitionssachverständiger beziehungsweise -sachverständige
    • Sie besitzen die nötige waffenrechtliche Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen)
    • Sie besitzen die nötige persönliche Eignung (keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen)
    • Sie sind sachkundig im Umgang mit Waffen und Munition und haben Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften
    • Sie können die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition gewährleisten
    Erlaubnis kann auch für unter 25jährige erteilt werden, wenn persönliche Eignung per Gutachten nachgewiesen wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
    § 18 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__18.html
    § 36 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
    § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
    www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
    (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
    • Die Waffenbehörde stellt Ihnen die rote Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Monaten

    Kosten

    247,00 EUR - 420,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihre Erlaubnis nicht ummelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Waffenverwertung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en