Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder MunitionssammlerOnline erledigen

    Rote Waffenbesitzkarte zum Sammeln von Waffen oder Munition beantragen

    Wenn Sie Waffen oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die rote Waffenbesitzkarte erlaubt es Ihnen, Schusswaffen oder Munition zu kaufen oder zu besitzen. Wenn Sie Waffen oder Munition aus kulturhistorischen oder wissenschaftlich-technischen Gründen sammeln wollen, müssen Sie vorab diese Karte beantragen.

    Online-Dienst

    e-Waffe

    ID: S100002_S1000020040000000253

    Beschreibung

    Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Online erledigen

    • e-Waffe
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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Nachweis des kulturhistorischen Wertes Ihrer Sammlung
    • Sachkundenachweis
    • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
    • gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern Sie unter 25 Jahre alt sind)

    Voraussetzungen

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
      • Wenn Sie noch unter 25 Jahre alt sind, müssen Sie gegebenenfalls Ihre Eignung zum Waffenbesitz durch ein psychologisches Gutachten nachweisen.
    • Sie haben einen vernünftiger Grund für den Besitz von Waffen, wie kulturhistorischer oder wissenschaftlich-technischer Wert Ihrer Sammlung
    • Sie sind waffenrechtlich zuverlässig (keine Vorstrafen)
    • Sie besitzen die persönliche Eignung (keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen)
    • Sie haben Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften
    • Sie können sicher mit Waffen und Munition umgehen
    • Sie haben Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen (gegebenenfalls nicht erforderlich, wenn Sie nur Waffen sammeln, die nicht schussfähig sind)
    • Sie können eine sichere Aufbewahrung gewährleisten

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
    § 17 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__17.html
    § 36 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
    § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
    www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
    (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
    • Die zuständige Behörde stellt Ihnen die rote Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Monaten

    Kosten

    247,00 EUR -  420,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einem Umzug ist es nicht notwendig, eine Ummeldung der Erlaubnis vorzunehmen. Die bestehende Waffenbesitzkarte behält ihre Gültigkeit, und es ist keine gesonderte Meldung oder Aktualisierung erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Waffen sammeln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en