Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
Wenn Sie Mitglied in einem Schießsportverein sind, können Sie eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb bestimmter Waffenarten (gelbe Waffenbesitzkarte) beantragen.
Beschreibung
Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dazu, insgesamt bis zu zehn
- Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,
- Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen,
- einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition,
- mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
Online-Dienst
e-Waffe
Beschreibung
Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.
Online erledigen
- e-WaffeAlle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)
Aktuelles
Polizei Hamburg
Beschreibung
Polizei Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße
Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr
Weitere Informationen
Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Bescheinigung des Schießsportverbands
- Sachkundenachweis
- Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
- gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern unter 25 Jahren)
Voraussetzungen
- Mindestalter: 25 Jahre
- vernünftiger Grund, wie Aktivität als Sportschütze oder Sportschützin (Bedürfnis)
- mindestens einjährige aktive Mitgliedschaft in einem Schießsportverein
- Keine Vorstrafen (Zuverlässigkeit)
- Keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen (persönliche Eignung)
- Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften
- sicherer Umgang mit Waffen und Munition
- Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffe (nicht erforderlich, wenn nur Waffen gesammelt werden, die nicht schussfähig sind)
- Sichere Aufbewahrung ist gewährleistet
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 14 Absatz 6 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 14 Absatz 6 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen einen Antrag ein und fügen notwendige Unterlagen bei.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die Waffenbesitzkarte wird Ihnen erteilt, wenn alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Bis zu mehreren Wochen
Kosten
19,00 EUR - 32,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können die Erlaubnis auch erhalten, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, sofern Sie Ihre persönliche Eignung durch ein Gutachten nachweisen. Für Sportschützen besteht die Möglichkeit, die Erlaubnis bereits ab 18 Jahren zu erhalten. Das gilt jedoch nur für Schusswaffen bis Kaliber 5,6 mm lfB (.22 l. r.) mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie von höchstens 200 Joule (J), sowie Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12 oder kleiner. In anderen Fällen liegt die Altersgrenze für Sportschützen bei 21 Jahren.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde
Stichwörter
Antrag Waffenbesitz