Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen SportschützenOnline erledigen

    Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen

    Wenn Sie Mitglied in einem Schießsportverein sind, können Sie eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb bestimmter Waffenarten (gelbe Waffenbesitzkarte) beantragen.

    Beschreibung

    Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dazu, insgesamt bis zu zehn
    • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,
    • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen,
    • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition,
    • mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
    zu erwerben. Sie müssen die gelbe Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragen.

     

    Online-Dienst

    e-Waffe

    ID: S100002_S1000020040000000253

    Beschreibung

    Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Online erledigen

    • e-Waffe
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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Bescheinigung des Schießsportverbands
    • Sachkundenachweis
    • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
    • gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern unter 25 Jahren)

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: 25 Jahre
    • vernünftiger Grund, wie Aktivität als Sportschütze oder Sportschützin (Bedürfnis)
    • mindestens einjährige aktive Mitgliedschaft in einem Schießsportverein
    • Keine Vorstrafen (Zuverlässigkeit)
    • Keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen (persönliche Eignung)
    • Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften
    • sicherer Umgang mit Waffen und Munition
    • Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffe (nicht erforderlich, wenn nur Waffen gesammelt werden, die nicht schussfähig sind)
    • Sichere Aufbewahrung ist gewährleistet

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
    § 14 Absatz 6 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html
    § 36 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
    (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen einen Antrag ein und fügen notwendige Unterlagen bei.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
    • Die Waffenbesitzkarte wird Ihnen erteilt, wenn alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Wochen

    Kosten

    19,00 EUR - 32,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können die Erlaubnis auch erhalten, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, sofern Sie Ihre persönliche Eignung durch ein Gutachten nachweisen. Für Sportschützen besteht die Möglichkeit, die Erlaubnis bereits ab 18 Jahren zu erhalten. Das gilt jedoch nur für Schusswaffen bis Kaliber 5,6 mm lfB (.22 l. r.) mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie von höchstens 200 Joule (J), sowie Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12 oder kleiner. In anderen Fällen liegt die Altersgrenze für Sportschützen bei 21 Jahren.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Antrag Waffenbesitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en