Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne PersonOnline erledigen

    Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen

    Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die grüne Waffenbesitzkarte ist notwendig, wenn Sie eine Waffe kaufen möchten, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Sie müssen die grüne Karte bei der zuständigen Behörde beantragen. Um die grüne Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen die grüne Karte ausgestellt, und es wird eine Erlaubnis zum Erwerb der Waffe in der Karte eingetragen. Die grüne Waffenbesitzkarte bestätigt anschließend auch Ihre Berechtigung zum dauerhaften Besitz dieser Waffe.
     

    Online-Dienst

    e-Waffe

    ID: S100002_S1000020040000000253

    Beschreibung

    Alle Dienstleistungen im Kontext e-Waffe (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Online erledigen

    • e-Waffe
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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Bescheinigung des Schießsportverbands, Jagdschein, Nachweis über Gefährdung oder Nachweis über ein sonstiges Bedürfnis zum Waffenbesitz
    • Sachkundenachweis
    • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
    • Gegebenenfalls werden Sie von der zuständigen Behörde aufgefordert werden, ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten über Ihre geistige Eignung zum Besitz von Waffen vorzulegen. Das Gutachten müssen Sie selbst bezahlen und im Original per Post an die zuständige Behörde schicken.

    Voraussetzungen

    • Sie haben das entsprechende Alter um die Waffen besitzen zu dürfen
      • mindestens 18 Jahre alt, für bestimmte Waffenarten und Personenkreise gelten jedoch andere Vorschriften:
      • Für Sportschützen gilt
        • ein Mindestalter von 18 Jahren beim Erwerb von 
          • Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule beträgt, und
          • Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist
        • ein Mindestalter von 21 Jahren für sonstige (großkalibrige) Schusswaffen.
    • Sie haben ein besonders anzuerkennendes persönliches oder wirtschaftliches Interesse, Waffen zu besitzen
    • Sie sind waffenrechtlich zuverlässig
    • Sie besitzen die nötige persönliche Eignung
    • Sie sind sachkundig im Umgang mit Waffen und Munition
    • Sie können die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition gewährleisten

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Absatz 1 Satz 1 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
    § 8 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__8.html
    § 4 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
    § 13 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html
    § 14 Absatz 2, 3, 5 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html
    § 20 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__20.html
    § 36 Waffengesetz (WaffG)
    www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
    Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
    (GebOWaffR)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. 
    • Die zuständige Behörde stellt die grüne Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Fristen

    Keine. Sie müssen die Waffenbesitzkarte beantragen, bevor Sie eine Waffe erwerben. Es ist wichtig, den Antrag im Voraus zu stellen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen rechtzeitig durchgeführt werden können.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Wochen

    Kosten

    19,00 EUR - 32,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sportschützen dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Jäger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en