Taxigenehmigung Erweiterung

    Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen

    Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge in Ihrem Taxibetrieb erhöhen möchten, dann können Sie eine Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi ist eine Genehmigung erforderlich. Möchten Sie die Anzahl Ihrer Fahrzeuge erweitern, dann müssen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine entsprechende Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung beantragen. Diese ist notwendig, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

    Online-Dienst

    Online-Antrag für Taxenkonzessionen und Mietwagenkonzessionen

    ID: S100002_S1000020040000000283

    Beschreibung

    Über das Online-Verfahren können Sie Genehmigungen/Konzessionen für den Taxenverkehr und für den Mietwagenverkehr online beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Ansprechpartner

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)

    Aktuelles

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Beschreibung

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Gültige Genehmigung
    • Formloser Antrag mit Angaben zu:
      • Name, Vorname, Wohn- und Betriebssitz
      • Geburtsdatum, Geburtsort (bei natürlichen Personen)
      • Anzahl, Typ und Fassungsvermögen der Fahrzeuge
    • Eigenkapitalbescheinigung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 2 Abs. 3 PBZugV (nicht älter als 12 Monate)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nicht älter als 3 Monate):
      • Finanzamt
      • Gemeinde
      • Träger der Sozialversicherung
      • Berufsgenossenschaft
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Absatz 5 BZRG
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO (sofern nicht vorliegend)
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
    • Allgemeine Unterlagen:
    • Fahrzeugliste, gegebenenfalls mit Mietvertrag oder Leasingliste
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung (inklusive Wagniskennzahl)
    • Nachweis über den Einbau einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung gemäß § 25 BOKraft
    • Nachweis über den Einbau eines Fahrpreisanzeigers (Taxameters) mit letztem Eichprotokoll (falls vorhanden)
    • Gewerbeanmeldung (sofern nicht vorliegend)
    • Gesellschafterliste oder Gesellschaftervertrag (bei Personengesellschaften, sofern nicht vorliegend)
    • Beglaubigter Handelsregisterauszug
       
       

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen bereits eine gültige Genehmigung für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Taxen.
    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes sind gewährleistet.
    • Es liegen keine Hinweise auf Unzuverlässigkeit Ihrer Person oder der für die Geschäftsführung bestellten Person vor.
    • Sie oder die für die Geschäftsführung bestellte Person verfügen über die erforderliche fachliche Eignung.
    • Ihr Betriebssitz oder Ihre Niederlassung befindet sich im Inland.
    • Für juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen automatisch als erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Absatz 2 Nummer 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
    § 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__12.html
    § 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html
    § 47 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__47.html
    § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Anzahl Ihrer Taxi-Fahrzeuge erweitern möchten, dann müssen Sie einen formellen Antrag auf Erweiterung Ihrer Taxigenehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde einreichen.

    Die Verkehrsgewerbeaufsicht der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende prüft Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch. 
    Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag.
    Im positiven Fall erfolgt die Erteilung der erweiterten Genehmigung, einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.

    Fristen

    Die Frist zur Entscheidung über Ihren Antrag beginnt, sobald ein vollständig entscheidungsreifer Antrag vorliegt.
    Über den Antrag wird in der Regel innerhalb von 3 Monaten entschieden.
    Falls erforderlich, kann die Frist um weitere 3 Monate verlängert werden.

     

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung: EUR 100,00 -  EUR 1.465.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte nutzen Sie für den formellen Antrag auf Erweiterung Ihrer Taxigenehmigung den Online-Service für Taxenkonzessionen und Mietwagenkonzessionen.
    Antragstellende, die das Taxigewerbe nicht als Hauptbeschäftigung betreiben oder in den letzten 8 Jahren ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet haben, werden nachrangig behandelt. Gleiches gilt, wenn die Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde. Zudem kann jeder Antragstellenden grundsätzlich nur eine Genehmigung erteilt werden, es sei denn, es stehen mehr Genehmigungen zur Verfügung als Antragstellende vorhanden sind.
    Vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer werden gegenüber Neubewerbern angemessen berücksichtigt. Innerhalb der Genehmigungs-Kontingente erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
    Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, da Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen oder interne Prüfprozesse möglich sind. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch über die Entscheidung des Antrags einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Taxenstelle am 09.11.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Personenbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en