Mietwagengenehmigung Wiedererteilung

    Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung beantragen

    Wenn Ihre Mietwagengenehmigung abgelaufen ist, dann können Sie eine Wiedererteilung beantragen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen erforderlich sind.

    Beschreibung

    Die Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung ist notwendig, wenn Ihre vorherige Genehmigung abgelaufen oder widerrufen wurde. Sie müssen einen Antrag stellen und die zuständige Behörde prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
    Es kann dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Mietwagenbetriebs auf Grundlage einer neuen, wiederum befristeten Genehmigung kommen.

    Online-Dienst

    Online-Antrag für Taxenkonzessionen und Mietwagenkonzessionen

    ID: S100002_S1000020040000000283

    Beschreibung

    Über das Online-Verfahren können Sie Genehmigungen/Konzessionen für den Taxenverkehr und für den Mietwagenverkehr online beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Ansprechpartner

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)

    Aktuelles

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Beschreibung

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung mit:
      • Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
      • Wohn- und Betriebssitz
      • Geburtstag, Geburtsort
      • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp und Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
    • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung:
      • des Finanzamtes
      • der Gemeinde
      • der Trägerin oder der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, 
    • Führungszeugnis 
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Unternehmen)
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

    Allgemeine Unterlagen:

    • Fahrzeugliste
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
    • Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung nach § 25 BOKraft
    • Nachweis des Einbaus eines Wegstreckenzählers

    Voraussetzungen

    Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist oder war als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Mietwagengenehmigung.
    Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
    Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
    § 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__12.html
    § 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html
    § 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    Die Behörde prüft Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
    Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung. Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
    Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
    Ihre Nachweise zu den Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
    Ihr Nachweis der Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
    Die abermalige Erteilung der Genehmigung ist auf bis zu 5 Jahre befristet.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bevor die befristete Genehmigung Ihrer Mietwagengenehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages kann davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
    Ihre Nachweise zu den Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft werden vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung benötigt.
    Informationen, wie Sie Widerspruch zu der Entscheidung über Ihren Antrag einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Taxenstelle am 09.11.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Personenbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en