Mietwagengenehmigung Erweiterung

    Erweiterung der Mietwagengenehmigung beantragen

    Wenn Sie Ihre bestehende Mietwagengenehmigung erweitern möchten, dann müssen Sie einen Antrag stellen. Für die Antragstellung benötigen Sie einige Unterlagen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Mietwagen benötigen Sie
    eine Genehmigung. Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge für Ihren Mietwagenbetrieb
    erhöhen möchten, müssen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Erweiterung
    der Erlaubnis beantragen. 

    Online-Dienst

    Online-Antrag für Taxenkonzessionen und Mietwagenkonzessionen

    ID: S100002_S1000020040000000283

    Beschreibung

    Über das Online-Verfahren können Sie Genehmigungen/Konzessionen für den Taxenverkehr und für den Mietwagenverkehr online beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Ansprechpartner

    Verkehrsgewerbeaufsicht - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Verkehrsgewerbeaufsicht - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)

    Aktuelles

    Verkehrsgewerbeaufsicht - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Beschreibung

    Verkehrsgewerbeaufsicht - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Gültige Genehmigung
    • Antrag auf Erweiterung der Mietwagengenehmigung mit:
      • Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
      • Wohn- und Betriebssitz
      • Geburtstag, Geburtsort
      • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp und Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
    • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung):
      • des Finanzamtes
      • der Gemeinde
      • der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft
    • Führungszeugnis 
    • Bei Unternehmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
    Allgemeine Unterlagen:
    • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
    • Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung nach § 25 BOKraft
    • Nachweis des Einbaus eines Wegstreckenzählers
    • Gewerbeanmeldung, sofern nicht bereits der Behörde vorliegend

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine gültige Mietwagengenehmigung.
    Sie sind persönlich zuverlässig nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
    Sie können eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
    Sie können Ihre fachliche Eignung nachweisen, zum Beispiel in Form eines Fachkundenachweises.
    Die neuen Fahrzeuge, für die die Genehmigung erweitert werden soll, sind verkehrssicher.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
    § 2 Absatz 2 Nummer 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
    § 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__12.html
    § 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html
    § 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    Die Behörde prüft Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
    Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erweiterung der Mietwagengenehmigung. Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde(n) ausgehändigt.

    Fristen

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, der Gemeinde und der Trägerin oder dem Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
    Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist
    kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden
    variieren.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ihren Antrag reichen Sie bei der Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises ein.
    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. 
    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages kann unter anderem davon abhängen, ob alle relevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
    Ihr Nachweis der Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
    Die erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen Sie vom Finanzamt, der Gemeinde und der Trägerin oder dem Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nachweisen. 
    Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung benötigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Taxenstelle am 09.11.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Personenbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en