Mietwagengenehmigung Erweiterung
Erweiterung der Mietwagengenehmigung beantragen
Wenn Sie Ihre bestehende Mietwagengenehmigung erweitern möchten, dann müssen Sie einen Antrag stellen. Für die Antragstellung benötigen Sie einige Unterlagen.
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Mietwagen benötigen Sie
eine Genehmigung. Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge für Ihren Mietwagenbetrieb
erhöhen möchten, müssen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Erweiterung
der Erlaubnis beantragen.
eine Genehmigung. Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge für Ihren Mietwagenbetrieb
erhöhen möchten, müssen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Erweiterung
der Erlaubnis beantragen.
Online-Dienst
Online-Antrag für Taxenkonzessionen und Mietwagenkonzessionen
Beschreibung
Über das Online-Verfahren können Sie Genehmigungen/Konzessionen für den Taxenverkehr und für den Mietwagenverkehr online beantragen
Online erledigen
- Online-Antrag für Taxenkonzessionen und MietwagenkonzessionenÜber das Online-Verfahren können Sie Genehmigungen/Konzessionen für den Taxenverkehr und für den Mietwagenverkehr online beantragen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Ansprechpartner
Verkehrsgewerbeaufsicht - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Verkehrsgewerbeaufsicht - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)
Aktuelles
Verkehrsgewerbeaufsicht - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Beschreibung
Verkehrsgewerbeaufsicht - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt
erforderliche Unterlagen
- Gültige Genehmigung
- Antrag auf Erweiterung der Mietwagengenehmigung mit:
- Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Wohn- und Betriebssitz
- Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp und Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
- Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung):
- des Finanzamtes
- der Gemeinde
- der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft
- Führungszeugnis
- Bei Unternehmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung
- Nachweis des Einbaus eines Wegstreckenzählers
- Gewerbeanmeldung, sofern nicht bereits der Behörde vorliegend
Voraussetzungen
Sie besitzen eine gültige Mietwagengenehmigung.
Sie sind persönlich zuverlässig.
Sie können eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
Sie können Ihre fachliche Eignung nachweisen, zum Beispiel in Form eines Fachkundenachweises.
Die neuen Fahrzeuge, für die die Genehmigung erweitert werden soll, sind verkehrssicher.
Sie sind persönlich zuverlässig.
Sie können eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
Sie können Ihre fachliche Eignung nachweisen, zum Beispiel in Form eines Fachkundenachweises.
Die neuen Fahrzeuge, für die die Genehmigung erweitert werden soll, sind verkehrssicher.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 2 Absatz 2 Nummer 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__12.html
§ 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html
§ 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 2 Absatz 2 Nummer 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__12.html
§ 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html
§ 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erweiterung der Mietwagengenehmigung. Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde(n) ausgehändigt.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erweiterung der Mietwagengenehmigung. Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde(n) ausgehändigt.
Fristen
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, der Gemeinde und der Trägerin oder dem Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Ihr Nachweis der Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden.
Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Ihr Nachweis der Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden.
Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung.
Hinweise (Besonderheiten)
Ihren Antrag reichen Sie bei der Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises ein.
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen.
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages kann unter anderem davon abhängen, ob alle relevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Die erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen Sie vom Finanzamt, der Gemeinde und der Trägerin oder dem Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nachweisen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung benötigt.
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen.
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages kann unter anderem davon abhängen, ob alle relevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Die erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen Sie vom Finanzamt, der Gemeinde und der Trägerin oder dem Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nachweisen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung benötigt.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Taxenstelle am 09.11.2023
Stichwörter
Personenbeförderung