Änderung von Denkmalen Genehmigung

    Denkmalrechtliche Genehmigung

    Sie möchten eine Veränderung an Ihrem denkmalgeschützten Objekt oder einem Objekt in der Umgebung eines Baudenkmals vornehmen, dann benötigen Sie eine denkmalrechtliche Genehmigung.

    Beschreibung

    Der Antrag für eine denkmalrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn Sie an oder in einem unter Schutz gestellten Denkmal (auch Ensemble) bauliche Maßnahmen durchführen möchten. Hierzu zählen Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen. Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals sind gleichfalls Maßnahmen, die genehmigungspflichtig sind. Darüber hinaus bedarf die Beseitigung eines Denkmals, ob teilweise oder ganz, einer Genehmigung. Auch bauliche Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals können genehmigungspflichtig sein und einer Genehmigung bedürfen.
    Der Antragsteller erhält eine Genehmigung (ggf. mit Auflagen) oder eine Untersagung auf seinen Antrag.

    Online-Dienst

    Denkmalrechtliche Genehmigung für Baudenkmäler

    ID: S100002_S1000020040000000324

    Beschreibung

    Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von baulichen Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden oder in deren Umgebung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

    Ansprechpartner

    Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt (Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt)

    Aktuelles

    Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

    Beschreibung

    Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Bleichen 30

    20354 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U4/U1/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: In den Antragsunterlagen müssen die geplanten Maßnahmen aussagekräftig und prüffähig dargestellt sein.

    -       Vollmachten, sofern der Antragsteller nicht Eigentümer ist
    -       Lageplan mit Darstellung des Bestandes und der Planung (Maßstab 1:1000)
    -       Bestandsbeschreibung im Bereich der geplanten Maßnahme mit Angaben zu Konstruktion, Material und Ausstattung
    -       Fotos des Baudenkmals: aktuell, aussagekräftig und zuordnungsfähig (am besten kartiert) von den betroffenen Bereichen, inkl. Detailaufnahmen
    -       Bestandspläne (Maßstab 1:100 / 1:50), ggf. Details 1:10 / 1:5 / 1:2 für die von den Maßnahmen betroffenen Bereiche.
    -       Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit Angaben zur derzeitigen Nutzung des Baudenkmals
    Hinweis: Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind (z.B. Reparaturen usw.) kann ggf. auf komplette Bestandsplansätze verzichtet werden
    -       Umbaupläne / Anbaupläne (Maßstab 1 : 100 / 1:50) (Darstellung: Abbruch=gelb; Neubau=rot)
    Grundrisse, Ansichten und Schnitte der überplanten Bereiche mit Angaben zu der geplanten Änderung der Nutzung und des Grundrisses
    Hinweis: Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind (z.B. Reparaturen usw.) kann ggf. auf Umbaupläne verzichtet werden.
    -       Bau-/ Maßnahmenbeschreibung der beabsichtigten Veränderung mit Angabe von Materialien, Detaillierungen und Bautechniken; ggf. Angebote bei Einzelmaßnahmen wie z. B. Fensteraustausch, Balkon- oder Fassadensanierung usw.

    Die Einreichung weiterer Unterlagen kann zur Prüfung erforderlich sein. Das Denkmalschutzamt kommt in diesem Falle gesondert auf Sie zu.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    1.     Einreichen des Antrages mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.).
    2.     Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt, dabei ggf. Rückfragen, vor-Ort-Termine, etc.
    3.     Ausstellen einer denkmalrechtlichen Genehmigung/Untersagung​​​​​​​
    4.     Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.

    Fristen

    Veränderungen an Denkmalen dürfen nur mit vorliegender Genehmigung vorgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsfrist beträgt bis zu zwei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

    Kosten

    variabel
    Die denkmalrechtliche Genehmigung oder Untersagung ist gebührenpflichtig gem. Ziffer 4 der Anlage zur Gebührenordnung (s.u.) des Denkmalschutzamtes. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung und liegt in der Regel zwischen 80 und 500 Euro.
    Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en