• Eimsbüttel (Landkreis Eimsbüttel, Hamburg)
Änderung von Denkmalen Genehmigung

Denkmalrechtliche Genehmigung

Sie möchten eine Veränderung an Ihrem denkmalgeschützten Objekt oder einem Objekt in der Umgebung eines Baudenkmals vornehmen, dann benötigen Sie eine denkmalrechtliche Genehmigung.

Beschreibung

Der Antrag für eine denkmalrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn Sie an oder in einem unter Schutz gestellten Denkmal (auch Ensemble) bauliche Maßnahmen durchführen möchten. Hierzu zählen Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen. Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals sind gleichfalls Maßnahmen, die genehmigungspflichtig sind. Darüber hinaus bedarf die Beseitigung eines Denkmals, ob teilweise oder ganz, einer Genehmigung. Auch bauliche Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals können genehmigungspflichtig sein und einer Genehmigung bedürfen.
Der Antragsteller erhält eine Genehmigung (ggf. mit Auflagen) oder eine Untersagung auf seinen Antrag.

Online-Dienst

Denkmalrechtliche Genehmigung für Baudenkmäler

ID: S100002_S1000020040000000324

Beschreibung

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von baulichen Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden oder in deren Umgebung

Online erledigen

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

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zuständige Stelle

Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

Ansprechpartner

Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt (Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt)

Aktuelles

Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

Beschreibung

Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

Adresse

Hausanschrift

Große Bleichen 30

20354 Hamburg

S1/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U4/U1/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg

Internet

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: In den Antragsunterlagen müssen die geplanten Maßnahmen aussagekräftig und prüffähig dargestellt sein.

-       Vollmachten, sofern der Antragsteller nicht Eigentümer ist
-       Lageplan mit Darstellung des Bestandes und der Planung (Maßstab 1:1000)
-       Bestandsbeschreibung im Bereich der geplanten Maßnahme mit Angaben zu Konstruktion, Material und Ausstattung
-       Fotos des Baudenkmals: aktuell, aussagekräftig und zuordnungsfähig (am besten kartiert) von den betroffenen Bereichen, inkl. Detailaufnahmen
-       Bestandspläne (Maßstab 1:100 / 1:50), ggf. Details 1:10 / 1:5 / 1:2 für die von den Maßnahmen betroffenen Bereiche.
-       Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit Angaben zur derzeitigen Nutzung des Baudenkmals
Hinweis: Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind (z.B. Reparaturen usw.) kann ggf. auf komplette Bestandsplansätze verzichtet werden
-       Umbaupläne / Anbaupläne (Maßstab 1 : 100 / 1:50) (Darstellung: Abbruch=gelb; Neubau=rot)
Grundrisse, Ansichten und Schnitte der überplanten Bereiche mit Angaben zu der geplanten Änderung der Nutzung und des Grundrisses
Hinweis: Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind (z.B. Reparaturen usw.) kann ggf. auf Umbaupläne verzichtet werden.
-       Bau-/ Maßnahmenbeschreibung der beabsichtigten Veränderung mit Angabe von Materialien, Detaillierungen und Bautechniken; ggf. Angebote bei Einzelmaßnahmen wie z. B. Fensteraustausch, Balkon- oder Fassadensanierung usw.

Die Einreichung weiterer Unterlagen kann zur Prüfung erforderlich sein. Das Denkmalschutzamt kommt in diesem Falle gesondert auf Sie zu.

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

1.     Einreichen des Antrages mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.).
2.     Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt, dabei ggf. Rückfragen, vor-Ort-Termine, etc.
3.     Ausstellen einer denkmalrechtlichen Genehmigung/Untersagung​​​​​​​
4.     Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.

Fristen

Veränderungen an Denkmalen dürfen nur mit vorliegender Genehmigung vorgenommen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsfrist beträgt bis zu zwei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Kosten

variabel
Die denkmalrechtliche Genehmigung oder Untersagung ist gebührenpflichtig gem. Ziffer 4 der Anlage zur Gebührenordnung (s.u.) des Denkmalschutzamtes. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung und liegt in der Regel zwischen 80 und 500 Euro.
Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en