Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

    Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

    Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

    Beschreibung

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

    Weinbauerzeugnisse sind:
    • Trauben
    • Traubenmost
    • Maische
    • Wein
    • Perlwein
    • Schaumwein
    • Likörwein
    • Brennwein
    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: S100002_S1000020040000000264

    Beschreibung

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Online erledigen

    • Onlinedienst Weinbau
      Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

      Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Lebensmittelsicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Lebensmittelsicherheit)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Lebensmittelsicherheit

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Lebensmittelsicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
    • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
    • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen beträgt über 70 Kilometer:
      • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage
      • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens
      • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf möglich, da kein Bescheid erstellt wird.

    Verfahrensablauf

    Weinbegleitdokument online einreichen:
     
    • Reichen Sie das Begleitdokument für den Transport von Weinbauerzeugnissen online oder per Post an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort ein. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Transport, wenn das Weinbauerzeugnis auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht. Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.
    • Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:
    • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
    • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
    • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
    • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
    • Alle Beteiligten die ebenfalls am eWeinBV teilnehmen (beispielsweise Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

    Begleitdokument per Post einreichen:
    • Sie füllen das Formular leserlich und vollständig in vierfacher Ausfertigung aus.
    • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen drei Durchschläge behalten Sie.
    • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
    • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
    • Der übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.
    • Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.

    Bearbeitungsdauer

    Es handelt sich um eine reine Meldung; eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.

    Kosten

    Gebühren: Derzeit 10 € pro Dokument

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Lebensmittelüberwachung Hamburg (BJV) am 19.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    EWeinBV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en