Jährliche Berichte über Emissionen Entgegennahme für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Emissionsmessbericht für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen abgeben
Als Betreiberin oder Betreiber müssen Sie der zuständigen Stelle bestimmte Angaben zu Ihren Anlagen mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie der zuständigen Stelle jährlich zu Ihrer Anlage unter Beachtung der Aggregationsregeln für jede einzelne Anlage folgende Angaben zum Anlagenbetrieb mitteilen:
Die Mitteilung der Angaben erfolgt in Hamburg über das Portal Bube-Online.
- die installierte Feuerungswärmeleistung,
- die Art der Feuerungsanlage,
- ob Ihre Anlage Teil einer Raffinerie ist,
- das Datum der Betriebsaufnahme sowie das Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage,
- die Jahresgesamtemissionen,
- die jährlichen Betriebsstunden,
- den jährlichen Gesamtenergieeinsatz,
- gegebenenfalls den Schwefelgehalt, wenn Sie einheimische schwefelhaltige feste Brennstoffe einsetzen,
- gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn diese Zahl für Ihre Anlage im Zeitraum der letzten 5 Jahre 1.500 übersteigt
Die Mitteilung der Angaben erfolgt in Hamburg über das Portal Bube-Online.
Online-Dienst
Betriebliche Umweltdaten Berichterstattung (BUBE)
Beschreibung
BUBE ist eine Datenerfassungssoftware mit deren Hilfe die Industriebetriebe über das Internet ihre Emissionsdaten an die zuständigen Behörden übermitteln können.
Online erledigen
- Betriebliche Umweltdaten Berichterstattung (BUBE)BUBE ist eine Datenerfassungssoftware mit deren Hilfe die Industriebetriebe über das Internet ihre Emissionsdaten an die zuständigen Behörden übermitteln können.
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
Machen Sie alle erforderlichen Angaben, in dem Sie sie vollständig im Portal "Bube-Online" eintragen.
Voraussetzungen
- Sie sind Betreiberin oder Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage.
- Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 22 der 13. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (13. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_13_2021/__22.html
§ 31 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__31.html
Artikel 72 Industrie-Emissions-Richtlinie 2010/75/EU und Artikel 1 Durchführungsbeschluss EU 2018/1135
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010L0075&qid=1724236843630
Einführungsbeschluss von Bube-Online: Vgl. Amtl. Anz. Nr. 30, S. 880, 18.04.2008
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_13_2021/__22.html
§ 31 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__31.html
Artikel 72 Industrie-Emissions-Richtlinie 2010/75/EU und Artikel 1 Durchführungsbeschluss EU 2018/1135
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010L0075&qid=1724236843630
Einführungsbeschluss von Bube-Online: Vgl. Amtl. Anz. Nr. 30, S. 880, 18.04.2008
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie übermitteln alle notwenigen Angaben im Portal Bube-Online für jede einzelne Anlage unter Beachtung der Aggregationsregeln.
- Die Übergabe des Jahresberichtes ist im Portal Bube-Online abgeschlossen, indem Sie die Freigabe an die zuständige Stelle erteilen.
- Die zuständige Stelle prüft die Angaben auf Plausibilität. Bei Unstimmigkeiten wird der Status der Bearbeitung wieder von der zuständigen Stelle auf Sie übertragen.
- Nach der erfolgten Plausibilitätsprüfung leitet die zuständige Stelle Ihren Bericht (Angaben aus Bube-Online) dem Umweltbundesamt zu.
- Das Umweltbundesamt leitet Ihren Bericht der Europäischen Kommission zu.
Fristen
Sie reichen den Bericht im Portal Bube-Online jährlich jeweils bis zum 30. April des Folgejahres für jede einzelne Anlage bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle leitet Ihren Bericht (Angaben aus Bube-Online) bis zum 31. Oktober des auf das Berichtjahr folgenden Jahres an das Umweltbundesamt weiter.
Die zuständige Stelle leitet Ihren Bericht (Angaben aus Bube-Online) bis zum 31. Oktober des auf das Berichtjahr folgenden Jahres an das Umweltbundesamt weiter.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist nicht gesetzlich festgelegt.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Immissionsschutz am 13.08.2024
Stichwörter
BUBEonline Betriebliche Umweltdatenberichterstattung