Jährliche Berichte über Emissionen Entgegennahme für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

    Emissionsmessbericht für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen abgeben

    Als Betreiberin oder Betreiber müssen Sie der zuständigen Stelle bestimmte Angaben zu Ihren Anlagen mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie der zuständigen Stelle jährlich zu Ihrer Anlage unter Beachtung der Aggregationsregeln für jede einzelne Anlage folgende Angaben zum Anlagenbetrieb mitteilen:
    1. die installierte Feuerungswärmeleistung,
    2. die Art der Feuerungsanlage,
    3. ob Ihre Anlage Teil einer Raffinerie ist,
    4. das Datum der Betriebsaufnahme sowie das Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage,
    5. die Jahresgesamtemissionen,
    6. die jährlichen Betriebsstunden,
    7. den jährlichen Gesamtenergieeinsatz,
    8. gegebenenfalls den Schwefelgehalt, wenn Sie einheimische schwefelhaltige feste Brennstoffe einsetzen,
    9. gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn diese Zahl für Ihre Anlage im Zeitraum der letzten 5 Jahre 1.500 übersteigt

    Die Mitteilung der Angaben erfolgt in Hamburg über das Portal Bube-Online.

    Online-Dienst

    Betriebliche Umweltdaten Berichterstattung (BUBE)

    ID: S100002_S1000020040000000231

    Beschreibung

    BUBE ist eine Datenerfassungssoftware mit deren Hilfe die Industriebetriebe über das Internet ihre Emissionsdaten an die zuständigen Behörden übermitteln können.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Machen Sie alle erforderlichen Angaben, in dem Sie sie vollständig im Portal "Bube-Online" eintragen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Betreiberin oder Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage.
    • Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 22 der 13. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (13. BImSchV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_13_2021/__22.html

    § 31 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__31.html

    Artikel 72 Industrie-Emissions-Richtlinie 2010/75/EU und Artikel 1 Durchführungsbeschluss EU 2018/1135
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010L0075&qid=1724236843630

    Einführungsbeschluss von Bube-Online: Vgl. Amtl. Anz. Nr. 30, S. 880, 18.04.2008
     

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie übermitteln alle notwenigen Angaben im Portal Bube-Online für jede einzelne Anlage unter Beachtung der Aggregationsregeln.
    • Die Übergabe des Jahresberichtes ist im Portal Bube-Online abgeschlossen, indem Sie die Freigabe an die zuständige Stelle erteilen.
    • Die zuständige Stelle prüft die Angaben auf Plausibilität. Bei Unstimmigkeiten wird der Status der Bearbeitung wieder von der zuständigen Stelle auf Sie übertragen.
    • Nach der erfolgten Plausibilitätsprüfung leitet die zuständige Stelle Ihren Bericht (Angaben aus Bube-Online) dem Umweltbundesamt zu.
    • Das Umweltbundesamt leitet Ihren Bericht der Europäischen Kommission zu.

    Fristen

    Sie reichen den Bericht im Portal Bube-Online jährlich jeweils bis zum 30. April des Folgejahres für jede einzelne Anlage bei der zuständigen Stelle ein.
    Die zuständige Stelle leitet Ihren Bericht (Angaben aus Bube-Online) bis zum 31. Oktober des auf das Berichtjahr folgenden Jahres an das Umweltbundesamt weiter.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist nicht gesetzlich festgelegt.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Immissionsschutz am 13.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    BUBEonline Betriebliche Umweltdatenberichterstattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en