Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
Sie möchten ein Kind aus dem Inland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptiveltern qualifizieren.
Beschreibung
Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann.
Deshalb prüfen die Adoptionsvermittlungsstellen sorgsam Ihre Eignung als mögliche Adoptiveltern. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität Ihrer Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.
Online-Dienst
Adoption Digital
Beschreibung
Online erledigen
- Adoption DigitalDer Online-Dienst „Adoption Digital“ ist ein digitaler Dienst mit dem Ziel den Bürger:innen, die ein Kind adoptieren möchten, eine vereinfachte Möglichkeit anzubieten einen Antrag auf Adoption zu stellen.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Adoptionsvermittlungsstelle (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Adoptionsvermittlungsstelle)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Adoptionsvermittlungsstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Adoptionsstelle
erforderliche Unterlagen
Für die Eignungsfeststellung müssen Unterlagen eingereicht werden. Welche Unterlagen dies sind, wird vorab in einer Beratung mit Ihnen besprochen.
Voraussetzungen
Grundsätzliche Voraussetzungen wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten:
- Sie sind nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer von beiden Eheleuten 25 Jahre als sein.
- Der jüngere Ehepartner beziehungsweise die jüngere Ehepartnerin muss mindestens 21 Jahre alt sein.
- Der Altersunterschied zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind sollte laut Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einem natürlichen Abstand entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__7.html
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie bewerben sich bei der für Sie zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle um eine Adoption. Das kann entweder Ihr Jugendamt sein oder eine anerkannte nichtstaatliche Adoptionsvermittlungsstelle sein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Eignung. Dazu werden die Fachkräfte der Vermittlungsstelle mit Ihnen sprechen, um mehr über Sie zu erfahren.
- Erst nach einer positiven Eignungsprüfung ist eine Adoption möglich.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Es gibt auch nach einer positiven Eignungsprüfung keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.
- Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren.
- Alleinstehende können ein Kind adoptieren.
- Es gibt kein Höchstalter für eine Adoption.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch GZA, Funktionspostfach
Stichwörter
Inlandsadoption