Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
Sie möchten ein Kind aus dem Inland adoptieren? Dann prüft die Adoptionsvermittlungsstelle Ihre Eignung als Bewerberin oder Bewerber
Beschreibung
Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann.
Deshalb prüfen die Adoptionsvermittlungsstellen sorgsam die Eignung der möglichen Adoptiveltern. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität der Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.
Online-Dienst
Adoption Digital
Beschreibung
Online erledigen
- Adoption DigitalDer Online-Dienst „Adoption Digital“ ist ein digitaler Dienst mit dem Ziel den Bürger:innen, die ein Kind adoptieren möchten, eine vereinfachte Möglichkeit anzubieten einen Antrag auf Adoption zu stellen.
Vertrauensniveau
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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Adoptionsvermittlungsstelle (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Adoptionsvermittlungsstelle)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Adoptionsvermittlungsstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Adoptionsstelle
erforderliche Unterlagen
Für die Eignungsfeststellung müssen Unterlagen eingereicht werden, die dann von der Adoptionsvermittlungsstelle überprüft werden. Dies wird in einer Beratung vorab besprochen.
Voraussetzungen
Wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer von beiden Eheleuten so alt sein, der jüngere Ehepartner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht. Der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte laut Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter jedoch einem natürlichen Abstand entsprechen.
Normalerweise gilt: Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.
Die Adoptionsvermittlungsstelle überprüft Ihre Eignung als Bewerberin oder Bewerber.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__7.html
Verfahrensablauf
Sie bewerben sich bei der für Sie zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle um eine Adoption. Das kann entweder Ihr Jugendamt sein oder eine anerkannte nichtstaatliche Adoptionsvermittlungsstelle.
Darauf folgt die Eignungsprüfung. Dazu werden die Fachkräfte der Vermittlungsstelle mit Ihnen sprechen, um mehr über Sie zu erfahren.
Dieses Verfahren kann sich über mehrere Monate erstrecken. Erst nach einer positiven Eignungsprüfung durch das Jugendamt ist eine Adoption möglich.
Diese ist jedoch keine Garantie, dass es tatsächlich zu einer Adoptionsvermittlung kommt.
Fristen
Die Adoptionsvermittlungsstelle hat keine Frist, in der über die Eignung entschieden werden muss. Es gibt auch nach einer positiven Eignungsprüfung keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch GZA, Funktionspostfach
Stichwörter
Inlandsadoption