Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine Inlandsadoption Feststellung

    Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen

    Sie möchten ein Kind aus dem Inland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptiveltern qualifizieren.

    Beschreibung

    Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann.

    Deshalb prüfen die Adoptionsvermittlungsstellen sorgsam Ihre Eignung als mögliche Adoptiveltern. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität Ihrer Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.

    Online-Dienst

    Adoption Digital

    ID: S100002_S1000020040000000230

    Beschreibung

    Der Online-Dienst „Adoption Digital“ ist ein digitaler Dienst mit dem Ziel den Bürger:innen, die ein Kind adoptieren möchten, eine vereinfachte Möglichkeit anzubieten einen Antrag auf Adoption zu stellen.

    Online erledigen

    • Adoption Digital
      Der Online-Dienst „Adoption Digital“ ist ein digitaler Dienst mit dem Ziel den Bürger:innen, die ein Kind adoptieren möchten, eine vereinfachte Möglichkeit anzubieten einen Antrag auf Adoption zu stellen.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Adoptionsvermittlungsstelle (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Adoptionsvermittlungsstelle)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Adoptionsvermittlungsstelle

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Adoptionsvermittlungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Südring 30 a

    22303 Hamburg

    U3/Busse 6/179 Borgweg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Für die Eignungsfeststellung müssen Unterlagen eingereicht werden. Welche Unterlagen dies sind, wird vorab in einer Beratung mit Ihnen besprochen.

    Voraussetzungen

    Grundsätzliche Voraussetzungen wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten:

    • Sie sind nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig.
    • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
      • Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer von beiden Eheleuten 25 Jahre als sein. 
      • Der jüngere Ehepartner beziehungsweise die jüngere Ehepartnerin muss mindestens 21 Jahre alt sein.
    • Der Altersunterschied zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind sollte laut Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einem natürlichen Abstand entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 7 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__7.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie bewerben sich bei der für Sie zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle um eine Adoption. Das kann entweder Ihr Jugendamt sein oder eine anerkannte nichtstaatliche Adoptionsvermittlungsstelle sein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Eignung. Dazu werden die Fachkräfte der Vermittlungsstelle mit Ihnen sprechen, um mehr über Sie zu erfahren.
    • Erst nach einer positiven Eignungsprüfung ist eine Adoption möglich.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Das Verfahren kann sich über mehrere Monate erstrecken.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es gibt auch nach einer positiven Eignungsprüfung keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.
    • Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren.
    • Alleinstehende können ein Kind adoptieren.
    • Es gibt kein Höchstalter für eine Adoption.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch GZA, Funktionspostfach

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Inlandsadoption

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en