Denkmaleigenschaft Feststellung

    Amtliche Bescheinigung der Denkmaleigenschaft

    Sie benötigen eine amtliche Bescheinigung zur derzeitigen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes oder einer Gartenanlage. Dann nutzen Sie den Onlinedienst „Bescheinigung der Denkmaleigenschaft“ im Hamburg-Service.

    Beschreibung

    Der Antragsteller erhält eine amtliche Bescheinigung zur derzeitigen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes oder einer Gartenanlage.

    Online-Dienst

    Bescheinigung der Denkmaleigenschaft

    ID: S100002_S1000020040000000052

    Beschreibung

    Denkmalanfrage

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

    Ansprechpartner

    Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt (Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt)

    Aktuelles

    Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

    Beschreibung

    Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Bleichen 30

    20354 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U4/U1/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Zugangsdaten zum Hamburg Service-Konto sowie Straßenname und Hausnummer des Objektes für das die Denkmaleigenschaft bescheinigt werden soll.

    Voraussetzungen

    Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto oder Servicekonto Business im Hamburg Service-Portal.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung bei beweglichen Denkmalen sowie Baudenkmalen, die nach 2011 ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen worden sind, können Sie eine Klage einreichen und somit ein Rechtsbehelfsverfahren einleiten. Bei Baudenkmalen, die vor 2011 ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen worden sind, Bodendenkmalen und unbeweglichen Denkmalen der Erdgeschichte kann kein feststellender Verwaltungsakt beantragt werden. Hier muss direkt Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    1.     Anmelden/Registrieren beim Hamburg-Service.
    2.     Straße und Hausnummer des Objektes eingeben.
    3.     Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt und Übermittlung der schriftlichen Auskunft an Ihr  Postfach im Hamburg Service.
    Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Beantragung dauert für ein Objekt ca.5 Minuten.
    Die Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt dauert je nach Prüfungsumfang zwischen wenigen Stunden und ca. 4 Wochen.

    Kosten

    variabel
    Die Bescheinigung ist gem. Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr resultiert wesentlich aus dem Zeitaufwand für die Prüfung und Bearbeitung des Antrages und beträgt in der Regel zwischen 7 Euro und ca. 60 Euro. Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid

    Gebühr ab 7 EUR bis 60 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der feststellende Verwaltungsakt bestätigt lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen eines Baudenkmals. Die Anfechtungsklage muss daher sich gegen die Denkmaleigenschaft richten, nicht gegen die Verletzung von Ordnungsvorschriften.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Denkmal, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Denkmalauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en