Denkmaleigenschaft Feststellung
Amtliche Bescheinigung der Denkmaleigenschaft
Sie benötigen eine amtliche Bescheinigung zur derzeitigen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes oder einer Gartenanlage. Dann nutzen Sie den Onlinedienst „Bescheinigung der Denkmaleigenschaft“ im Hamburg-Service.
Beschreibung
Der Antragsteller erhält eine amtliche Bescheinigung zur derzeitigen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes oder einer Gartenanlage.
Online-Dienst
Bescheinigung der Denkmaleigenschaft
Beschreibung
Denkmalanfrage
Online erledigen
- Bescheinigung der DenkmaleigenschaftDenkmalanfrage
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt
Ansprechpartner
Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt (Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt)
Aktuelles
Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt
Beschreibung
Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U4/U1/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg
Internet
erforderliche Unterlagen
Zugangsdaten zum Hamburg Service-Konto sowie Straßenname und Hausnummer des Objektes für das die Denkmaleigenschaft bescheinigt werden soll.
Voraussetzungen
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto oder Servicekonto Business im Hamburg Service-Portal.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung bei beweglichen Denkmalen sowie Baudenkmalen, die nach 2011 ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen worden sind, können Sie eine Klage einreichen und somit ein Rechtsbehelfsverfahren einleiten. Bei Baudenkmalen, die vor 2011 ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen worden sind, Bodendenkmalen und unbeweglichen Denkmalen der Erdgeschichte kann kein feststellender Verwaltungsakt beantragt werden. Hier muss direkt Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Verfahrensablauf
1. Anmelden/Registrieren beim Hamburg-Service.
2. Straße und Hausnummer des Objektes eingeben.
3. Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt und Übermittlung der schriftlichen Auskunft an Ihr Postfach im Hamburg Service.
Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.
2. Straße und Hausnummer des Objektes eingeben.
3. Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt und Übermittlung der schriftlichen Auskunft an Ihr Postfach im Hamburg Service.
Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Beantragung dauert für ein Objekt ca.5 Minuten.
Die Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt dauert je nach Prüfungsumfang zwischen wenigen Stunden und ca. 4 Wochen.
Die Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt dauert je nach Prüfungsumfang zwischen wenigen Stunden und ca. 4 Wochen.
Kosten
variabel
Die Bescheinigung ist gem. Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr resultiert wesentlich aus dem Zeitaufwand für die Prüfung und Bearbeitung des Antrages und beträgt in der Regel zwischen 7 Euro und ca. 60 Euro. Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid
Die Bescheinigung ist gem. Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr resultiert wesentlich aus dem Zeitaufwand für die Prüfung und Bearbeitung des Antrages und beträgt in der Regel zwischen 7 Euro und ca. 60 Euro. Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid
Gebühr ab 7 EUR bis 60 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der feststellende Verwaltungsakt bestätigt lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen eines Baudenkmals. Die Anfechtungsklage muss daher sich gegen die Denkmaleigenschaft richten, nicht gegen die Verletzung von Ordnungsvorschriften.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Denkmal, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Denkmalauskunft