Kirchenaustritt

    Kirchenaustritt

    Sie möchten aus der Kirche oder einer anderen Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts austreten?

    Beschreibung

    Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt. Im Folgenden werden sie alle als Religionsgemeinschaften bezeichnet. Sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts, können sie von ihren Angehörigen Kirchensteuer erheben.
    Übersicht über Religionsgemeinschaften - Körperschaft des öffentlichen Rechts - siehe Link.

    Wer aus einer in der Freien und Hansestadt Hamburg bestehenden Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts austreten will, hat seinen Austritt gegenüber der zuständigen Behörde zu erklären.

    Online-Dienst

    Online Termin vereinbaren, Standorte Hamburg Service

    ID: S100002_S1000020040000000072

    Beschreibung

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    zuständige Stelle

    Hamburg Service

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Harburg Einwohnerangelegenheiten (Harburg Einwohnerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Harburg Einwohnerangelegenheiten

    Beschreibung

    Harburg Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Kassenautomat

    Weitere Informationen

    Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
    Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten (Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten

    Beschreibung

    Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Poppenhusenstraße 6

    22305 Hamburg

    U3/S1/Busse Barmbek

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
    Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    City Einwohnerangelegenheiten (City Einwohnerangelegenheiten)

    Aktuelles

    City Einwohnerangelegenheiten

    Beschreibung

    City Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Spitalerstraße 4

    20095 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte

    keine Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
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    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Altona Einwohnerangelegenheiten (Altona Einwohnerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Altona Einwohnerangelegenheiten

    Beschreibung

    Altona Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottenser Marktplatz 10

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
    Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Bundespersonalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    • Wohnsitz in Hamburg.
    • Volljährig:
      • Persönliches Erscheinen erforderlich.
      • Vollmacht nicht möglich.
    • Minderjährig:
      • Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes müssen die Sorgeberechtigten den Austritt persönlich beim Standesamt erklären. Die Anwesenheit von Kindern ab dem 12 Jahren ist erforderlich.
      • Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist das Kind kirchenmündig und kann die Erklärung selbst abgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    • nach vorheriger Terminvereinbarung sofort

    Kosten

    • 31 EUR.
      Es ist pro Person immer der volle Betrag zu bezahlen, dies gilt auch für Minderjährige. Es gibt keine Ermäßigungen oder Befreiungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Änderung beziehungsweise der Kirchenaustritt wird dem Finanzamt automatisch mitgeteilt.
    • Die Erklärung des Austritts ist auch schriftlich über einen Notar möglich. Dort fallen zusätzliche Kosten an, die Sie bitte direkt mit dem Notar klären.
    • Austritte über Drittanbieter sind nicht möglich.
    • Mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird, endet die Kirchensteuerpflicht. Ab dem nachfolgenden Monat müssen Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch IT-Service (Hamburg Service)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Religionsaustritt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en