Handelsregister Eintragung Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

    Handelsregister Eintragung Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

     

    Beschreibung

    Eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) kann von Gesellschaften und anderen Einheiten des öffentlichen oder des Privatrechts nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaates gegründet werden. Sie kann auch von natürlichen Personen gegründet werden, die eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Gemeinschaft ausüben oder dort andere Dienstleistungen erbringen. Der Gründungsvertrag einer EWIV muss den Namen, den Sitz, den Unternehmensgegenstand und gegebenenfalls den Namen, die Nummer und den Ort der Registereintragung eines jeden Mitglieds der Vereinigung sowie die Dauer der Vereinigung, sofern sie nicht unbegrenzt ist, enthalten. Dieser Vertrag muss in das von den einzelnen Mitgliedstaaten dafür jeweils vorgesehene Register eingetragen werden. Die Eintragung verleiht der EWIV in der gesamten Gemeinschaft die volle Rechtsfähigkeit. Jede Gründung oder Auflösung einer EWIV wird zusätzlich zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union angezeigt.

    Online-Dienst

    Handelsregister Eintragung Europäische Gesellschaft

    ID: S100002_S1000020040000000227

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg, Registersachen (Amtsgericht Hamburg, Registersachen)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg, Registersachen

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg, Registersachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 20

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-14 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Anmeldung:
    • Gründungsvertrag
    • Urkunde über die Bestellung der Geschäftsführer.

    Voraussetzungen

    Eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) muss aus mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen, darf aber nicht mehr als 500 Personen beschäftigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.

    Kosten

    Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anmeldung erfolgt bei dem zuständigen Registergericht.
    Zuständig ist das Registergericht, in dessen Zuständigkeitsbereich  die EWIV ihren im Gründungsvertrag genannten Sitz hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handelsregister Hamburg am 04.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en