Ausschlagung der Erbschaft Niederschrift

    Ausschlagung der Erbschaft beim Nachlassgericht

    Wenn Sie sich dafür entschieden haben, eine Erbschaft nicht anzunehmen, müssen Sie die Erbschaft ausdrücklich ausschlagen. Die Ausschlagungserklärung muss entweder persönlich in einem Termin vor dem Nachlassgericht oder bei einem Notar oder einer Notarin erklärt werden.

    Beschreibung

    Informieren Sie sich zunächst, welche Vermögenswerte und welche Schulden vorhanden sind (auch Schulden werden vererbt). Möchten Sie die Erbschaft nicht annehmen, müssen Sie die Ausschlagung ausdrücklich gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht oder einem Notar / einer Notarin erklären. Hierfür ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich. Es reicht nicht, wenn Sie eine einfache schriftliche Erklärung abgeben. 
    Wenn Sie ausschlagen, gilt das für den gesamten Nachlass. Eine teilweise Ausschlagung (nur der Schulden) ist nicht möglich.
    Wenn Sie keine Ausschlagung erklären, gilt dies automatisch als Annahme der Erbschaft. Wurde die Erbschaft wirksam ausgeschlagen, wird die oder der Ausschlagende so behandelt, als ob die Erbschaft nie angefallen wäre.

    Online-Dienst

    Online Terminvereinbarung für eine Erbausschlagung

    ID: S100002_S1000020040000000307

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Das Nachlassgericht des Amtsgerichts Hamburg-Altona bietet in der Zeit von Montag, 30.09.2024 bis Mittwoch, 09.10.2024 keine persönlichen und telefonischen Sprechzeiten an.
     

    Weitere Informationen

    Das angegebene Fax ist fristwahrend.
    Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
    Hierfür bitte das entsprechende Formular unter Formulare, Services & Links (s.o.) ausfüllen und per Post oder per Mail (an die Poststelle) zusenden.
    Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie vom Gericht zurückgerufen.
    Die Rückgabe von Testamenten ist während der Geschäftszeiten möglich, hierfür bitte vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Deutsch

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    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Das angegebene Fax ist fristwahrend.
    Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
    Hierfür bitte das entsprechende Formular unter Formulare, Services & Links (s.o.) ausfüllen und per Post zusenden.
    Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie vom Gericht zurückgerufen.
    Die Rückgabe von Testamenten ist während der Geschäftszeiten möglich, hierfür bitte vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.

     

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    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

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    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Das angegebene Fax ist fristwahrend.
    Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
    Hierfür bitte das entsprechende Formular unter Formulare, Services & Links (s.o.) ausfüllen und per Post zusenden.
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    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Das angegebene Fax ist fristwahrend.
    Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
    Hierfür bitte das entsprechende Formular unter Formulare, Services & Links (s.o.) ausfüllen und per Post zusenden.
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    Die Rückgabe von Testamenten ist während der Geschäftszeiten möglich, hierfür bitte vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.

     

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    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Das angegebene Fax ist fristwahrend.
    Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
    Hierfür bitte das entsprechende Formular unter Formulare, Services & Links (s.o.) ausfüllen und per Post zusenden.
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    Die Rückgabe von Testamenten ist während der Geschäftszeiten möglich, hierfür bitte vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.

     

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    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

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    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Das angegebene Fax ist fristwahrend.
    Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
    Hierfür bitte das entsprechende Formular unter Formulare, Services & Links (s.o.) ausfüllen und per Post zusenden.
    Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie vom Gericht zurückgerufen.
    Die Rückgabe von Testamenten ist während der Geschäftszeiten möglich, hierfür bitte vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.

     

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Das angegebene Fax ist fristwahrend.
    Auch zuständig für Nachfragen zur Abteilung 871.

    Hinweis: Aktuell wird aufgrund von personeller Unterbesetzung auf eine Bearbeitungszeit von mindestens 6 Monaten hingewiesen.


    Der Termin kann auch postalisch oder per Fax beantragt werden (Antrag siehe Links).
    Im Nachlassgericht Hamburg-Barmbek werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht per Fax (040/4279-83289) oder auf dem Postwege (Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg).

    Hinweis:
    Alle schriftlichen Anfragen zur Erbausschlagung (Terminvereinbarung etc.) werden im Hinblick auf eine vorzunehmende Erbausschlagung innerhalb der 6-wöchigen Frist täglich geprüft.  
     

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.

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    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

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    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

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    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

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    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht.
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    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

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    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

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    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

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    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht.
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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht.
    Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

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    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.

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    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

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    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.

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    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Adresse

    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, mittwochs und freitags keine Sprechzeit

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.





     

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    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, mittwochs und freitags keine Sprechzeit

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    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

     

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

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    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung, mittwochs und freitags keine Sprechzeit

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bleicherweg 1

    21073 Hamburg

    S3/S5 Harburg Rathaus, Busse 141/241 Seehafenbrücke (Amtsgericht)

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Erbausschlagungen, Erbscheine, Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen nur nach vorheriger tel Vereinbarung)

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

    In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Termin kann auch postalisch oder per Fax beantragt werden (Antrag siehe Links). In den Nachlassgerichten Hamburg-St. Georg, Hamburg-Harburg und Hamburg Bergedorf werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
    Der Terminsantrag kann auch per Mail an das Funktionspostfach gesandt werden.
     
    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
    Im Nachlassgericht des Amtsgerichts Hamburg Wandsbek werden Ausschlagungserklärungen, Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen (Antrag siehe Links).
    Der Terminantrag kann dem Nachlassgericht auf dem Postwege, per Mail an das Funktionspostfach oder auch per Fax übersandt werden.
    Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.
     

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    Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht (Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht)

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    Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammtorwall 13

    20354 Hamburg

    U2 Gänsemarkt, S2/S5/R-Bahnen und Busse 4/5/19/114 Dammtor, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Weitere Informationen

    Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts:

    Die Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Schriftstücken wird zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.


    Termine können telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern der Geschäftsstellen, auf dem Postwege (Dammtorwall 13, 20355 Hamburg) oder per E-Mail an das Funktionspostfach nachlassgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de vereinbart werden (Möglichkeit zur Terminvereinbarung siehe Links). Wenn Sie sich per Post oder E-Mail an uns wenden, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

    Barrierefreier Zugang für die Caffamacherreihe und zum Dammtorwall. Weg durchs Haus bzw. zum Dammtorwall ist ausgeschildert. Bei benötigter Hilfe kann am Eingang Caffamacherreihe sowie Dammtorwall beim Pförtner geklingelt werden.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht (Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht)

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    Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammtorwall 13

    20354 Hamburg

    U2 Gänsemarkt, S2/S5/R-Bahnen und Busse 4/5/19/114 Dammtor, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts:

    Die Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Schriftstücken wird zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.


    Termine können telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern der Geschäftsstellen, auf dem Postwege (Dammtorwall 13, 20355 Hamburg) oder per E-Mail an das Funktionspostfach nachlassgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de vereinbart werden (Möglichkeit zur Terminvereinbarung siehe Links). Wenn Sie sich per Post oder E-Mail an uns wenden, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

    Barrierefreier Zugang für die Caffamacherreihe und zum Dammtorwall. Weg durchs Haus bzw. zum Dammtorwall ist ausgeschildert. Bei benötigter Hilfe kann am Eingang Caffamacherreihe sowie Dammtorwall beim Pförtner geklingelt werden.

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    20354 Hamburg

    U2 Gänsemarkt, S2/S5/R-Bahnen und Busse 4/5/19/114 Dammtor, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts:

    Die Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Schriftstücken wird zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.

    Termine können telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern der Geschäftsstellen, auf dem Postwege (Dammtorwall 13, 20355 Hamburg) oder per E-Mail an das Funktionspostfach nachlassgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de vereinbart werden (Möglichkeit zur Terminvereinbarung siehe Links). Wenn Sie sich per Post oder E-Mail an uns wenden, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

    Barrierefreier Zugang für die Caffamacherreihe und zum Dammtorwall. Weg durchs Haus bzw. zum Dammtorwall ist ausgeschildert. Bei benötigter Hilfe kann am Eingang Caffamacherreihe sowie Dammtorwall beim Pförtner geklingelt werden.

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    Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts:

    Die Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Schriftstücken wird zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.


    Termine können telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern der Geschäftsstellen, auf dem Postwege (Dammtorwall 13, 20355 Hamburg) oder per E-Mail an das Funktionspostfach nachlassgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de vereinbart werden (Möglichkeit zur Terminvereinbarung siehe Links). Wenn Sie sich per Post oder E-Mail an uns wenden, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

    Barrierefreier Zugang für die Caffamacherreihe und zum Dammtorwall. Weg durchs Haus bzw. zum Dammtorwall ist ausgeschildert. Bei benötigter Hilfe kann am Eingang Caffamacherreihe sowie Dammtorwall beim Pförtner geklingelt werden.
     

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    Hausanschrift

    Dammtorwall 13

    20354 Hamburg

    U2 Gänsemarkt, S2/S5/R-Bahnen und Busse 4/5/19/114 Dammtor, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

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    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts:

    Die Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Schriftstücken wird zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.


    Termine können telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern der Geschäftsstellen, auf dem Postwege (Dammtorwall 13, 20355 Hamburg) oder per E-Mail an das Funktionspostfach nachlassgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de vereinbart werden (Möglichkeit zur Terminvereinbarung siehe Links). Wenn Sie sich per Post oder E-Mail an uns wenden, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

    Barrierefreier Zugang für die Caffamacherreihe und zum Dammtorwall. Weg durchs Haus bzw. zum Dammtorwall ist ausgeschildert. Bei benötigter Hilfe kann am Eingang Caffamacherreihe sowie Dammtorwall beim Pförtner geklingelt werden.

     

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    Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht (Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht)

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    Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg, Nachlassgericht

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammtorwall 13

    20354 Hamburg

    U2 Gänsemarkt, S2/S5/R-Bahnen und Busse 4/5/19/114 Dammtor, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Wichtige Information für Besucher des Nachlassgerichts:

    Die Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Schriftstücken wird zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.

    Termine können telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern der Geschäftsstellen, auf dem Postwege (Dammtorwall 13, 20355 Hamburg) oder per E-Mail an das Funktionspostfach nachlassgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de vereinbart werden (Möglichkeit zur Terminvereinbarung siehe Links). Wenn Sie sich per Post oder E-Mail an uns wenden, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

    Barrierefreier Zugang für die Caffamacherreihe und zum Dammtorwall. Weg durchs Haus bzw. zum Dammtorwall ist ausgeschildert. Bei benötigter Hilfe kann am Eingang Caffamacherreihe sowie Dammtorwall beim Pförtner geklingelt werden.

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Die Vorlage der Sterbeurkunde ist nicht zwingend erforderlich. Ist keine Sterbeurkunde vorhanden, müssen Sie den vollständigen Namen (mit Geburtsnamen), das Sterbedatum und den letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person angeben.
    • Angabe minderjähriger Kinder als Miterben: Gegebenenfalls ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich (Auskünfte hierzu erteilt das Nachlassgericht).

    Voraussetzungen

    Sie sind Erbe und möchten eine Erbschaft ausschlagen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anfechtung:
    • Die Erbschaft kann grundsätzlich nicht mehr ausgeschlagen werden, wenn der Erbe oder die Erbin die Erbschaft angenommen haben. Also durch sein Verhalten gezeigt hat, dass die Stellung als Nachfolger des Verstorbenen angenommen wird.
    • Wusste der Erbe oder die Erbin nicht, dass der Nachlass überschuldet ist, oder liegen bestimmte andere Irrtümer vor, kann von ihm oder ihr die Annahme der Erbschaft angefochten werden.
    • Wegen komplexer Sachverhalte ist häufig ein rechtzeitiger juristischer Rat eines Rechtsanwalts ratsam. Das Nachlassgericht darf keine Beratungen vornehmen.

    Verfahrensablauf

    • Zur Ausschlagung eines Erbes ist in jedem Fall ein persönlicher Termin vor Ort im zuständigen Amtsgericht erforderlich.
    • Nutzen Sie zur Vereinbarung dieses Termins bitte den Link zum Onlinedienst Erbausschlagung. Über diesen werden Ihnen das für Sie zuständige Amtsgericht angezeigt und Ihre eingegebenen Daten direkt an die korrekte Stelle übermittelt. Die nächsten Schritte werden Ihnen nach Versand der Terminvereinbarungsanfrage aufgezeigt.
    •  Alternativ besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, das für Ihr Anliegen vorgesehene Formular zur Terminvereinbarung schriftlich auszufüllen und dem für Sie zuständigen Nachlassgericht (recherchierbar über den Behördenfinder) zu übermitteln.
    • Achtung: Ein einfacher Brief an das zuständige Nachlassgericht genügt nicht für eine rechtswirksame Ausschlagung.

    Fristen

    • Die formgerechte Ausschlagung muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen bei dem zuständigen Nachlassgericht eingehen.
    • Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie von Ihrer Erbenstellung Kenntnis erlangen.
    • Sind Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag als Erbe berufen, beginnt die Frist erst, wenn das Nachlassgericht die Verfügung von Todes wegen bekannt gegeben hat.
    • Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der oder die Verstorbene den letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder Sie sich als Erbe oder Erbin bei Beginn der Frist im Ausland aufgehalten haben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer für die Terminvergabe durch das zuständige Nachlassgericht kann je nach Sachverhalt variieren. Sollten Sie aufgrund einer ablaufenden Frist einen kurzfristigen Termin benötigen, werden wir uns mit Ihnen kurzfristig in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab. In besonders dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen, sich an ein Notariat zu wenden.

    Kosten

    Die Gebühren für eine Erbausschlagung ergeben sich aus dem Wert der Erbschaft.
    Mindestgebühr 30 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wo können Sie ausschlagen?

    • Zuständig für die Ausschlagung ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Dies ist meist das Nachlassgericht an dem Ort oder in dem Bezirk, in dem die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat. War dies ein Hospiz oder Pflegeheim können sich Besonderheiten ergeben. Sie können bei diesem Nachlassgericht fristwahrend die Ausschlagung erklären.
    • Alternativ können Sie auch bei Ihrem Wohnortgericht ausschlagen. Damit ist das Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort oder in dem Bezirk gemeint, in dem Sie gemeldet sind. Auch dieses Gericht ist für die Ausschlagung zuständig und Sie können hier fristwahrend ausschlagen.
    • Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann für Sie eine Ausschlagung bei einem deutschen Konsulat in Frage kommen. Setzten sie sich gegebenenfalls mit der deutschen Auslandsvertretung vor Ort in Verbindung. Das Konsulat leitet die Ausschlagungserklärung an das zuständige Nachlassgericht weiter.
    • Sie können Ihre Ausschlagungserklärung auch von jedem Notar aufnehmen lassen, der diese an das zuständige Nachlassgericht weiterleitet. Einen Notar in Ihrer Nähe, finden Sie unter Notar.de.


    Minderjährige Kinder als Miterben: 

    • Für minderjährige Kinder kann nur der gesetzliche Vertreter die Erbschaft ausschlagen. Gesetzlicher Vertreter ist derjenige, der das Sorgerecht für das Kind besitzt. Steht das Sorgerecht beiden Elternteilen zu, können sie nur gemeinschaftlich die Erbschaft für ihr Kind ausschlagen.
    • Gegebenenfalls ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich (Auskünfte hierzu erteilt das Nachlassgericht).

    Bitte beachten Sie:
    Eine Rechtsberatung findet beim Nachlassgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
    Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 22.02.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ausschlagung der Erbschaft, Amtsgerichte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en